„Krankenhäuser haben als Kern der Daseinsvorsorge Priorität“

, Bistum Münster

Zwei Drittel aller Kliniken befürchten eine Pleite noch vor der Krankenhausreform, weil die aktuelle Krankenhausfinanzierung die hohen Tarifabschlüsse nicht annähernd ausgleicht. Gerade musste in Paderborn ein Krankenhausverbund mit 3.000 Arbeitsplätzen Insolvenz anmelden. Zu diesem wichtigen Thema haben sich die CDU-Bundestagsabgeordneten des Münsterlandes mit Vertretern des Diözesancaritasverbands und der angeschlossenen Krankenhäuser am 23. August in Münster ausgetauscht. An dem Gespräch beim Diözesancaritasverband nahmen die Abgeordneten Marc Henrichmann, Anja Karliczek, Anne König, Dr. Stefan Nacke und Henning Rehbaum teil. 

Caritas und Krankenhausvertreter im Gespräch mit CDU-Bundestagsabgeordneten des Münsterlandes

Von links: Die CDU-Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann, Anja Karliczek, Anne König, Dr. Stefan Nacke und Henning Rehbaum, Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz, Marcus Proff (Referatsleitung Krankenhäuser beim Diözesancaritasverband) sowie die Vertreter der katholischen Krankenhäuser Dr. Mark Lönnies (Geschäftsführer Christophorus-Kliniken Coesfeld) und Dr. Björn Büttner (Geschäftsführer des Klinikums Westmünsterlands).

© Sven Mörth / Caritas im Bistum Münster

„Die Finanzierung der Daseinsvorsorge muss Priorität haben. Von der Kita bis zur Altenhilfeeinrichtung ist diese aktuell schwierig. Gerade am Beispiel der Krankenhäuser wird deutlich, dass eine fehlende auskömmliche Finanzierung ein zentrales Element unserer Daseinsvorsorge gefährdet“, betonte Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz und forderte von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) unverzüglich ein Vorschaltgesetz, das die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser wieder herstellt. Krankenhäuser sind laut Hopfenzitz neben ihrer zentralen Funktion der Gesundheitsversorgung auch wichtige Wirtschaftsfaktoren für die Regionen. Zudem seien sie bedeutende Aus- und Fortbildungsstätten – nicht nur für Pflege und Ärzte, sondern auch für zahlreiche andere Berufe. Einen weiteren Vorteil haben die gerade in Westfalen zahlreichen Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft gegenüber kommunalen Einrichtungen: Für Letztere müssten im Falle einer finanziellen Schieflage die kommunalen Haushalte gerade stehen.
 
Die CDU-Abgeordneten unterstrichen, dass die Qualität und Sicherung der Versorgung im Mittelpunkt der Krankenhausreform stehen müsse. „Wir brauchen eine gute Grund- und Notfallversorgung auch im ländlichen Raum“, betonten sie. Die Bundesregierung und die Länder hätten sich nur auf einen Minimalkonsens einigen können und eine wirklich belastbare Entscheidung auf den Herbst verschoben. Unklar bleibe, wie der Bund den Reformprozess finanziell unterstütze. „So lange herrscht Unsicherheit in der Krankenhauslandschaft“, kritisierten sie. Was bei einer Reform nicht angerührt werden sollte, sei die aktuelle Vielfalt der Krankenhausträger: „Der Dreiklang aus kommunalen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern schafft Auswahl und steigert dadurch die Qualität der Versorgung und die Wirtschaftlichkeit“, sagten die Abgeordneten. 
 
Zurzeit führen Vertreter des Diözesancaritasverbandes und der katholischen Krankenhäuser rund 25 Gespräche mit Bundes- und Landtagsabgeordneten, Landräten und Oberbürgermeistern aus dem Bistum Münster mit dem Ziel, die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser zu erhalten. Als katholischer Spitzenverband vertritt der Diözesancaritasverband die Interessen von 57 Krankenhäusern im Münsterland, im nördlichen Ruhrgebiet sowie am Niederrhein.
 
Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich – die Caritas im Bistum Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder psychischer Erkrankung. Unter dem Motto „Not sehen und handeln“ sind 80.000 hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz. Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste. Hinzu kommen unter anderem 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 105 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe.