Die Weihbischöfe hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung: „Nur so bekommt der Kirchenvorstand eine breite Legitimation, die Rückhalt für die bevorstehenden Aufgaben und Anerkennung zugleich ist.“ Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen der Kirchengemeinden. Dabei beschäftigen sich die Mitglieder unter anderem mit Personal- und Finanzfragen und entscheiden über Investitionen sowie den Unterhalt von Gebäuden.
Nach der Premiere bei den Pfarreiratswahlen im vergangenen Jahr gibt es erstmals auch bei den Kirchenvorstandswahlen die Möglichkeit der Allgemeinen Briefwahl. Bistumsweit haben sich 45 Pfarreien für das Verfahren entschieden. Mit diesem Verfahren soll die Wahlbeteiligung und damit die Legitimation für das kirchliche Gremium gesteigert werden, was bei den Pfarreiratswahlen durchaus gelungen war.
Allgemeine Briefwahl bedeutet, dass jedem wahlberechtigten Mitglied der Pfarrei die Wahlunterlagen zugestellt werden. Den Wahlbrief können die Wählerinnen und Wähler später per Post senden oder persönlich in der Pfarrei, an einer der Sonderabgabestellen sowie am Wahltag im Wahlbüro abgeben.
Die Wahlbeteiligung bei den Kirchenvorstandwahlen 2015 lag je nach Gemeinde zwischen fünf und zehn Prozent.
Gudrun Niewöhner