Wichtige Informationen aus der Schulverwaltung
- Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
Der Gesetzgeber hat mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, die Erfahrungsstufe auf Antrag nach den Regelungen der §§ 29 bis 31 LBesG NRW neu festsetzen zu lassen.
Mit dieser Regelung erhalten auch die vor dem 01.06.2013 eingestellten Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, nach dem heutigen Recht eingestuft zu werden.
Diese Möglichkeit besteht noch bis zum 30.06.2017.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch Versorgungsempfänger die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungsstufe neu festsetzen zu lassen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.
- Besoldungsanpassung / Tariferhöhung
Für die Beamten des Landes NRW ist eine Erhöhung der Besoldung vorgesehen. Das Gesetz wurde am 05.04.2017 im 2. Lesung angenommen und beschlossen.
Die Erhöhung wurde wie folgt beschlossen:
a.) rückwirkend zum 01.04.2017 eine Erhöhung um 2,0 % mindestens 75,00€.
b.) ab dem 01.01.2018 eine Erhöhung um 2,35 %,
Für die beamteten Lehrer der Bischöflichen Ersatzschulen sowie die Beamten des Bistums Münster wird die Erhöhung der Besoldung rückwirkend ab April 2017 für den Monat Juni 2017 gezahlt.
Die analoge Anpassung der Besoldung für die Priester wird ebenfalls für den Monat Juni 2017 erfolgen.
Die Änderungen im Tarif der Angestellten des Landes NRW (TV-L) wird rückwirkend zum 01.01.2017 mit den Bezügen für Mai 2017 ausgezahlt. Dies betrifft die Tarifbeschäftigten an den Schulen des Bistums.