Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in Nordrhein-Westfalen die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulformen erweitert und ein Antrag auf konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt jeweils bis zum 31. Januar des Jahres, in dem konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eingeführt werden soll.
In diesem Schulhalbjahr wird eine digitale Informationsveranstaltungen für interessierte Religionslehrkräfte und Schulleitungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht angeboten.
Neben allgemeinen Informationen zur Einführung und Beantragung von konfessionell-kooperativen Religionsunterricht bietet die Veranstaltung viel Raum für die Fragen der Teilnehmenden.
Leitung
Barbara Bader, Bischöfliches Generalvikariat Münster
Pfarrer Ralf Fischer, Schulreferat des Evangelischen Kirchenkreises Münster
Dr. Heiko Overmeyer, Bischöfliches Generalvikariat Münster
Hinweis
Diese Veranstaltung findet mit Unterstützung des Schulreferates des Evangelischen Kirchenkreises Münster statt.
Diese Veranstaltung findet online statt!