In der Abteilung Kirchenrecht geht es hauptsächlich um die Spendung und den Empfang von Sakramenten. Hier können Sie zum Beispiel erfahren, wer für die Taufe Ihres Kindes zuständig ist, welche Voraussetzungen die Taufpaten mitbringen müssen, ob Sie kirchlich heiraten können, was zu tun ist, wenn Ihr Partner nicht katholisch ist, welche Rechtsstellung Sie haben, wenn Sie sich scheiden lassen und ob Sie später einmal kirchlich beerdigt werden können, wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind.
Kirchenrecht
Die Verfassung der katholischen Kirche und vieles mehr
Die katholische Kirche hat ein Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici (abgekürzt: CIC). Darin wird zum Beispiel geregelt, welche Verfassung die katholische Kirche hat (Gläubige, Papst, Bischöfe, Pfarrer, Kapläne, Diakone, Pastoralreferenten), wie die Verkündigung des Volkes Gottes geschehen soll (Predigt, Katechese, Religionsunterricht, Studium, Mission) und wer, wann, wo und welche Sakramente jemand spenden und empfangen kann (Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe, Ehe).
Hausanschrift:
Domplatz 27
48143 Münster
Leitung

Prof. Dr. Reinhild Ahlers
Leiterin der Abteilung Kirchenrecht
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