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Kirchliches Recht

Rechtliche Grundlagen kirchlichen Lebens – verständlich und praxisnah erklärt

Die katholische Kirche verfügt über ein eigenes Gesetzbuch: den Codex Iuris Canonici (CIC). Darin ist geregelt, wie die Kirche aufgebaut ist, wie sie ihre Sendung erfüllt und wie Sakramente gespendet und empfangen werden. Das Kirchenrecht bildet den verbindlichen Rahmen für das Leben der Kirche in all seinen Facetten.

Das Sachgebiet Kirchliches Recht ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur rechtlichen Ordnung der Kirche – insbesondere im Zusammenhang mit der Spendung von Sakramenten. In der Abteilung werden Aufgaben und Anfragen aus den Gebieten Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht, Ordensrecht, Sakramenten- und Eherecht, Straf- und Disziplinarrecht, Vermögensrecht sowie das Kleriker- und Weiherecht bearbeitet.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung im Bereich des Sakramentenrechts – sowohl für Gläubige als auch für die Seelsorgenden vor Ort. Dazu gehört auch die Unterstützung von Priestern und Diakonen bei Fragen des Ehe- und Sakramentenrechts sowie die Bearbeitung von Dispensanträgen.

Ob Sie als Gläubige oder Gläubiger eine persönliche Frage haben, als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter rechtliche Unterstützung benötigen oder als Kleriker kirchenrechtliche Beratung suchen – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Wir helfen Ihnen bei der Klärung individueller Anliegen, zum Beispiel:

  • Wer ist für die Taufe zuständig?
  • Welche Voraussetzungen müssen Taufpatinnen/Taufpaten erfüllen?
  • Können wir kirchlich heiraten, auch wenn einer von uns nicht katholisch ist?
  • Ist eine kirchliche Bestattung nach einem Kirchenaustritt möglich?

Darüber hinaus sind unsere Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung bischöflicher Gesetze, kirchlicher Verordnungen, Satzungen, Statuten und Geschäftsanweisungen
  • Kirchenrechtliche Beratung des Bischofs, des Generalvikars und der einzelnen Abteilungen des Generalvikariates, sowie der Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen
  • Fachliche Bearbeitung kirchenrechtlicher Fragestellungen in den genannten Rechtsgebieten
     

Haus- und Postanschrift:
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Sachgebiet Kirchliches Recht
Spiegelturm 4
48143 Münster

Leitung

Dr. Sarah Röser

Sarah Röser

Leiterin der Abteilung Kirchenrecht

0251 495-17300

roeser-s[at]bistum-muenster.de

Sekretariat

Cornelia Möllers

Sekretärin

0251 495-17302

moellers-co[at]bistum-muenster.de

Martina Westerkamp

Sekretärin

0251 495-17303

westerkamp[at]bistum-muenster.de