Brief des Generalvikars mit Hinweisen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

In einem Brief informiert Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp u.a. über die Möglichkeit der Generalabsolution, das Verhalten hinsichtlich geplanter Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich, im Kontext der Katechesen sowie der Feiern der Erstkommunionen, über die Durchführung der Misereor- und Heilig-Land-Kollekte und die Handreichung zur Feier der Karwoche und der Drei Österlichen Tage.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Ihnen und Euch geht es hoffentlich gut und alle erfreuen sich bester Gesundheit!

Hier erneut einige Hinweise im Zusammenhang der Corona-Pandemie, um deren Beachtung ich bitte. 

  • Die Apostolische Pönitentiarie hat mit einer „Nota“ zum „Sakrament der Versöhnung in der aktuellen Pandemie-Situation“ vom 19. März 2020 den Priestern die Möglichkeit eröffnet, in den von der Pandemie betroffenen Gebieten die Generalabsolution zu erteilen. Sollte es – zum Beispiel in manchen Kliniken – im Einzelfall zu einer derartigen Situation kommen (was derzeit noch nicht gegeben sein dürfte, möglicherweise aber eintreten kann), hat der Priester, der von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, zuvor auf jeden Fall den Diözesanbischof zu kontaktieren.
  • Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat am 24. März 2020 an die Schulleitungen die Anweisung gegeben, dass in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen sind. Weitere schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten sind bis zum Ende des Schuljahres ebenfalls nicht mehr möglich.
    Ich bitte darum, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Absagen für nach dem 19. April 2020 geplante Veranstaltungen, Fahrten, Ausflüge etc. im Kinder- und Jugendbereich oder im Kontext der Katechesen erfolgen. Das gilt ausdrücklich auch für die Feiern der Erstkommunionen. NRW-weit haben sich die Bistümer darauf verständigt, die Entscheidungen der Behörden und staatlichen bzw. kommunalen Instanzen über eventuelle Verlängerung von Maßnahmen und Beschlüssen über den 2. April (Kontakt- und Versammlungsverbot) bzw. 19. April 2020 hinaus abzuwarten. Ich hoffe Ihnen und Euch noch vor dem 5. April 2020 oder gleich zu Beginn der Karwoche mitteilen zu können, wie es nach dem 19. April 2020 – auch mit der Feier von Gottesdiensten oder Erstkommunionen – weitergehen kann.
  • Für die Durchführung der Misereor- und Heilig-Land-Kollekte verweise ich auf unsere Veröffentlichungen im Internet und im kommenden Amtsblatt.
    Die Bischöfe bitten darum, die Spenden für Misereor direkt auf das Konto
    Misereor, IBAN: DE75 3706 0193 0000 1010 10;
    BIC: GENODED1PAX (Pax-Bank Aachen)
    zu überweisen. Außerdem sollte in den Kirchen ein gesonderter Opferstock mit der Aufschrift „Spenden für Misereor“ eingerichtet werden.
    Möglichkeiten zur Spende der Heilig-Land-Kollekte finden Sie unter www.palmsonntagskollekte.de.
  • Wie bekannt ist die öffentliche Feier der Palmliturgie sowie der Kar- und Ostertage in diesem Jahr nicht möglich. Die zuständigen Fachstellen und Referate im Generalvikariat Münster und Offizialat Vechta haben für die Feier der Karwoche und der Drei Österlichen Tage eine Handreichung und Hausgottesdienste erarbeitet, die Sie als Angebot auf unserer Internetseite www.bistum-muenster.de/seelsorge_corona abrufen können. Ebenfalls finden Sie dort die besondere Fürbitte zum Karfreitag 2020, die vom Deutschen Liturgischen Institut erarbeitet worden ist.
  • Bei eventueller Bereitstellung oder dem Angebot von geweihtem Buchsbaum nach der Palmsonntagliturgie oder von Osterkerzen oder dem Osterlicht am Ostersonntag ist in den Kirchen darauf zu achten, dass die Hygienevorschriften und notwendige Abstände eingehalten werden. Eventuell erbetene Osterkerzengelder sind in einem getrennt vom Angebot aufgestellten Opferstock zu sammeln. Mit der Staatskanzlei ist vereinbart, dass die Feier der Drei Österlichen Tage in den Kathedralen aller NRW-Diözesen vom jeweiligen Erz-/Bischof mit einer Beteiligung von bis zu 20 Personen (Liturgische Dienste) erfolgen darf. Auch in diesen Gottesdiensten werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen (Abstand etc.) eingehalten.
  • Noch mal erinnere ich daran, dass die Kirchen weiterhin geöffnet bleiben sollen und etwa die Möglichkeit zum persönlichen Gebet bieten. Auch aus politischen Gründen bitte ich darum, diese Öffnung so gut es geht zu gewährleisten. Die freiwillige Schließung der Kirchen wäre – auch aufgrund bestimmter kommunaler Entscheidungen in NRW – derzeit kein gutes Signal.
  • Weiterhin kann alten und kranken Menschen auf Wunsch die heilige Kommunion zuhause unter Beachtung der Hygienevorschriften gereicht werden. Ich rate allerdings davon ab, über die Presse oder sonstige Medien zum Empfang der Oster- oder Krankenkommunion einzuladen. Gerade weil die Empfängerinnen und Empfängern in der Regel der Hochrisikogruppe angehören, stoßen solche Einladungen auf Kritik und Unverständnis.
  • Insbesondere organisierte „Kommunionspeisungen“ („Kommunion To go“) oder Kommunionempfangszeiten außerhalb oder nach gestreamten Gottesdiensten sind definitiv nicht gestattet, weil sie gegen das Versammlungsverbot verstoßen. Ich bitte sehr dringend darum, sich daran zu halten. Das dauernde Suchen nach Umgehungsmöglichkeiten der Erklärung auf Verzicht von gottesdienstlichen Versammlungen durch die Religionsgemeinschaften ist wenig hilfreich und nur kontraproduktiv!

Ausdrücklich verweise ich für alle seelsorglichen und gottesdienstlichen, aber auch für alle rechtlichen, finanziellen sowie wirtschaftlichen Fragen und Angebote rund um das Thema Corona auf unser Intranet bzw. Internet. Dort sind alle aktuellen Entwicklungen und einschlägigen Stellungnahmen ebenso nachzulesen wie Antworten und Hinweise auf vielfach in den Pfarreien, den Institutionen und Einrichtungen auf den Nägel brennenden Fragen.

Mit den besten Wünschen für Ihre und Eure Gesundheit grüßt herzlich

Dr. Klaus Winterkamp