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Brief des Generalvikars u. a. über Regelungen anlässlich eines lokal erhöhten Infektionsgeschehens

Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert über besondere Corona-Schutzmaßnahmen bei Gottesdiensten im Falle einer die kritischen Marken 35 bzw. 50 überschreitenden 7-Tage-Inzidenz. Weiterhin weist er auf die nun generell geltende Maskenpflicht bei Beerdigungen, Regelungen zur Nutzung von Pfarrheimen, die Einbeziehung von Online-Rechten in den Vertrag mit der GEMA und die Adveniat-Aktion mit Angeboten für die Weihnachtskollekte hin.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wie Ihnen und Euch bekannt, steigen die Infektionszahlen auch in Deutschland weiter stark an. In unserem Bistum gibt es ebenfalls einige Städte oder Kreise, in denen die 7-Tage-Inzidenz (Zahl derFälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) die kritischen Marken von 35 oder sogar 50 überschritten hat. Seit heute, 17. Oktober 2020, gilt eine neue Version der Coronaschutzverordnung, die weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Sonderregeln für Gebiete mit einer 35er oder 50er Inzidenz vorsieht. Die neue Coronaschutzverordnung hat das Ziel, die momentan teils sehr unterschiedlichen Regelungen bei Inzidenzen ab 35 und 50 und anderslautende kommunale Regelungen zu vereinheitlichen.

Grundsätzlich gilt ab sofort (und nicht erst bei einer Inzidenz von 35) bei Beerdigungen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

§ 3 der Coronaschutzverordnung (Regelungen zu Gottesdiensten) ist entsprechend ergänzt worden. Er ist für Inzidenzen ab 35 – über die bestehenden Maßnahmen hinaus – um den Satz erweitert worden: Die Kirchen und Religionsgemeinschaften berücksichtigen auch die infektiologischen Erfordernisse, die sich aus erhöhten 7-Tages-Inzidenz-Werten im Sinne des § 15a ergeben.

Das bedeutet, dass auch wir in den Gottesdiensten gehalten sind, die infektiologischen Erfordernisse bei erhöhten Inzidenzen und die entsprechenden staatlichen Regelungen dazu zu beachten. Konkret:

  • Eine Maskenpflicht für die Gläubigen gilt auch am Platz ab einer Inzidenz von 35. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger (analoge Anwendung des § 15a Absatz 3 Nr. 3).
    Die Inzidenzwerte werden pro Kreis bzw. kreisfreier Kommune erhoben, so dass die Maßnahmen auch für das gesamte Kreisgebiet gelten, egal ob sich das Pfarreigebiet aktuell in einem Hotspot befindet oder nicht.
  • Eine Reduzierung des Gesangs oder gar ein Gesangsverbot ist nicht vorgesehen.
  • Die Gottesdienste sind grundsätzlich nicht betroffen von den in den Allgemeinverfügungen verfügten Höchstzahlen von Teilnehmenden an privaten Feiern von 50 bzw. 25 Personen. Diese Zahl bezieht sich nur auf private Feste. Wenn die Platzkapazität im Kirchenraum mehr Mitfeiernde ermöglicht, können auch bei Inzidenzwerten ab 35 an Taufen, Beerdigungen, Trauungen etc. mehr als 25 bzw. 50 Mitfeiernde teilnehmen. Beerdigungen sind auch ab der Gefährdungsstufe II (Inzidenz ab 50) mit über 100 Personen möglich.

In Fällen einer Inzidenz ab 35 muss also in jeder Pfarrei des Kreises bzw. der kreisfreien Kommune die Maskenpflicht für Gottesdienste kommuniziert werden.

Diese zusätzlichen Maßnahmen gelten nur, solange und insoweit als die Inzidenz in den Kommunen und Kreisen die Zahl 35 pro 100.000 Einwohner überschreitet bzw. solange und insoweit eine Allgemeinverfügung besteht. Danach gelten weiterhin „nur“ die in der Coronaschutzverordnung vorgesehenen und die seitens der NRW Bistümer seit dem 1. Mai  mit dem Land vereinbarten Rahmenbedingungen. Ich bitte im Hinblick auf die Gottesdienste herzlich und eindringlich darum, die dann bei einer Inzidenz ab vorgesehenen Maßnahmen nicht darüber hinaus zu verlängern.

Mir ist bewusst, dass die zusätzlichen Maßnahmen im Falle einer Inzidenz von 35 weitere erhebliche Einschnitte sowohl für alle bedeuten, die sich um die Gestaltung der Liturgie in unserem Bistum bemühen oder dafür verantwortlich sind, wie auch für alle, die die Gottesdienste mitfeiern. Der „Vorteil“ an der neuen Coronaschutzverordnung ist, dass nicht die einzelnen Kommunen oder Kreise jeweils gesonderte Vorschriften für die Gottesdienste erlassen können. Sollten dennoch Kommunen oder Kreise im Falle einer Inzidenz ab 35 über die in der Coronaschutzverordnung vorgesehenen Maßnahmen ab einer  Inzidenz von 35 hinaus für solche Situationen gesonderte Maßnahmen vorsehen (Gesang, Platzbeschränkungen), bitte ich um eine Rückmeldung.

Wie sich die Vorschriften der neuen Coronaschutzverodrnung auf die Durchführung von Martinszügen oder die geplante Feier von Freiluftgottesdiensten zum Weihnachtsfest bei einer Inzidenz ab 35 auswirken, werden wir klären.

In meinem letzten Update hatte ich bereits einige Informationen zum Thema GEMA gegeben. Inzwischen konnte eine Einigung mit der GEMA über die Berücksichtigung des coronabedingten eingeschränkten Nutzungsverhaltens von Musik in einem Gottesdienst im Kalenderjahr 2020 erreicht werden. Gleichzeitig konnte der bestehende Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Erfreulich ist sicherlich auch, dass Online-Rechte ebenfalls bis zum 31.12.2020 als pauschalvertraglich mitvereinbart anzusehen sind und die Pfarreien auch eigene Homepages für die Übertragung von online Gottesdiensten nutzen können.

Bereits in den letzten Informationen meinerseits gab es Unterlagen zum Thema „Heizen und Lüften“. In der Anlage ggf. zur Erleichterung ein entsprechendes Plakat zum Aushängen in Sakristeien, Pfarrheimen etc..

Die neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung wirken sich ebenfalls auf die Nutzung der Pfarrheime aus. Auch hier sind bei Inzidenzen ab 35 bzw. 50 die Vorgaben der Coronaschutzverordnung zu beachten, die dieser Mail angehängt ist.

Gerne möchte ich jetzt schon auf eine Aktion von Adveniat hinweisen. Ab November stehen unter https://www.teile-dein-weihnachten.de/ Angebote zur Weihnachtskollekte. Denn es ist davon auszugehen, dass die Weihnachtskollekte – wie schon zuvor die Kollekten der anderen Hilfswerke – aufgrund der aktuellen Situation deutlich einbrechen werden.

Ich danke Ihnen und Euch herzlich für alles Engagement in dieser nach wie vor besonderen Situation!

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen

Dr. Klaus Winterkamp