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Corona-Notbremse, Impfkampagne und 3. Ökumenischer Kirchentag

Im Rahmen der "Corona-Notbremse" sind Einschränkungen bei Gottesdiensten nur erforderlich, wenn sie in einer Allgemeinverfügung festgelegt worden sind. Generalvikar Dr. Winterkamp bittet weiterhin die Pfarreien, sich bei Anfragen, ob Kirchen oder kirchliche Räumlichkeiten für das Impfen bereitgestellt werden können, kooperativ zu zeigen. Zudem weist er auf den 3. Ökumenischen Kirchentag vom 13. bis 16. Mai hin.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Ihnen und Euch wünsche ich zunächst von Herzen gesegnete Ostern!

Sodann möchte ich kurz darüber informieren, dass mit Datum von gestern, dem 7. April 2021, die Coronaschutzverordnung des Landes NRW minimal aktualisiert worden ist.

Das betrifft vor allen Dingen § 16, die sogenannte Corona-Notbremse. Hier ist die Frist, um die Notbremse aufzuheben, von drei auf sieben Tage erhöht worden. In diesem Zusammenhang ist mir aber folgender Hinweis wichtig: Die Feststellung, wann die Notbremse greift, liegt beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Diese stellt für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte das Vorliegen der Voraussetzungen für die sogenannte Notbremse fest. Solange eine solche Feststellung in Gestalt einer Allgemeinverfügung nicht vorliegt, besteht für die Pfarreien, Verbände oder sonstigen Institutionen keine Notwendigkeit, die Notbremse selbst „zu ziehen“! Insofern sind auch für die Gottesdienste mögliche Einschränkungen nur erforderlich, wenn sie in einer Allgemeinverfügung festgelegt werden. Ansonsten gelten weiterhin die Ausführungen in § 1 zu den Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung sowie die Vereinbarungen mit der Staatskanzlei. Dementsprechend verweise ich auf die vorangegangen Corona Updates.

Seit Montag ist bekanntlich die Impfkampagne auf Hausarztpraxen ausgeweitet worden. Da in Praxen die Räumlichkeiten teilweise begrenzt sind, könnte es ggf. zu Anfragen kommen, ob Kirchen oder kirchliche Räumlichkeiten für das Impfen bereitgestellt werden könnten. Die Situation der Hausarztpraxen wird unterschiedlich sein – zumal eigentlich nur solche Praxen in das Impfprogramm aufgenommen werden, die über die entsprechende Infrastruktur und Organisation verfügen. Sollte es dennoch vor Ort zu Anfragen kommen, sollten sich die Pfarreien kooperativ zeigen. In Frage kommen wohl eher große Pfarrheime, weniger Kirchengebäude. Bei entsprechenden Anfragen entscheidet natürlich der Kirchenvorstand. Für die Einhaltung von Sicherheitsstandards und anderen Vorschriften wäre die nutzende Arztpraxis zuständig, sie müsste auch etwaige andere Risiken tragen. Natürlich empfiehlt sich, wenn es zu Anfragen kommt, daraus keinen wirtschaftlichen Gewinn zu ziehen.

Zudem möchte ich heute auf den 3. Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) vom 13. bis 16. Mai 2021 hinweisen. Der ÖKT steht unter dem Leitwort „schaut hin“ (Mk 6,38). Die Veranstalter betonen, dass gerade in Krisenzeiten der Blick auf unsere gemeinsame christliche Verantwortung für unsere Welt und unser Zusammenleben geschärft wird. Der 3. ÖKT möchte denen eine Plattform geben, die ernsthaft darum ringen, unsere demokratische Grundordnung, ein friedliches Miteinander und unsere ökologischen Lebensgrundlagen zu bewahren.

Auch der ÖKT wird coronabedingt digital und dezentral stattfinden. Das bedeutet: digitales Programm vom 13. bis 16. Mai 2021 mit Gottesdiensten, Diskussionen und Kultur aus Frankfurt am Main. Die Teilnahme ist kostenfrei und erfolgt über die Webseite www.oekt.de.

Im Fokus des digitalen Programms steht – neben den Gottesdiensten am Donnerstag, dem 13. Mai 2021, und Sonntag, dem 16. Mai 2021, jeweils um 10 Uhr – der Livestream am Samstag, dem 15. Mai 2021, von 9 Uhr bis 19 Uhr zu zehn verschiedenen Schwerpunkten. Weitere Informationen zum Programm gibt es auf www.oekt.de/programm.

Alle sind herzlich eingeladen, den ÖKT bei sich im Ort mitzufeiern und Angebote zur ökumenischen Begegnung eigenständig zu planen. Diese Einladung möchte ich für unser Bistum ausdrücklich unterstreichen. Weitere Informationen, Materialien etc. hierzu unter www.oekt.de/feiern.

Mit besten Wünschen für Sie und Euch

Dr. Klaus Winterkamp