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Umgang mit dem Coronavirus

Hinweise für das Bistum Münster

In den vergangenen Tagen haben das Bistum Münster viele Anfragen erreicht, wie wir mit der Bedrohung durch das Coronavirus umgehen. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp hat dazu die folgenden Handlungsanweisungen herausgegeben. Diese Hinweise spiegeln den Stand vom 13. März 2020 wider. Bitte beachten Sie, dass sich die Sachlage täglich ändern kann.

  1. Bilden Sie bitte in Ihrer Pfarrei ein kleines Arbeitsgremium, das aus Vertretern der verantwortlichen Gremien und des Seelsorgeteams besteht, um im Zweifelsfall nach der angehängten Checkliste für Veranstaltungen der Stadt Münster Entscheidungen über den Ausfall von Veranstaltungen oder Maßnahmen zu treffen.
  2. Besonders für die Schließung von Einrichtungen und Institutionen bleibt maßgebend, was die Gesundheitsbehörden an Vorgaben herausgeben. Schließen Sie nicht aufgrund eigener Initiative.

Für Veranstaltungen oder Maßnahmen in den Pfarreien empfehlen wir folgendes (bitte beachten Sie das Update vom 14. März):

  • Analog zu den ausfallenden Exkursionen, Ausflügen, Freizeiten im Schulbereich sollten alle Ausflüge, Freizeiten, Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen bis zum Ende der Osterferien abgesagt werden.
  • Alle Veranstaltungen, die jetzt nicht zwingend durchgeführt werden müssen, sollten ebenfalls abgesagt oder verschoben werden.
  • Schon jetzt sollte der Terminkalender einer Pfarrei daraufhin durchgesehen werden, welche Veranstaltungen nach den Osterferien schon jetzt ohne großen finanziellen Ausfall abgesagt werden können.
  • Bei Stornierungen und Absagen von Veranstaltungen gelten zunächst die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen (AGBs). Die Kosten hat zunächst der Veranstalter zu tragen. Gegebenenfalls können Sie bei kurzfristigen Absagen auch im Rahmen des Verhandlungsweges mit dem Vertragspartner ins Gespräch kommen und eine Einigung über die Aufteilung der Kosten herbeiführen. Seitens der Gerichte ist  bislang noch nicht geklärt, ob die Absage einer Veranstaltung aufgrund des Coronavirus als „Höhere Gewalt“ einzustufen ist.

Für Gottesdienste gilt folgendes (bitte beachten Sie das Update vom 14. März):

Grundsätzlich ist zu beachten:

  • Bei wem der Verdacht auf Erkrankung, welcher Art auch immer, besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Dies gilt besonders für die Leitungen von Wort-Gottes-Feiern, Messdiener und Kommunionhelfer. Wenn Priester erkrankt sind, sollen sie nicht der Gemeindemesse vorstehen.
  • Die Weihwasserbecken müssen geleert sein.
  • Die Kollekte durch Weiterreichen von Körben o. ä. ist durch eine Kollekte an einem festen Ort zu ersetzen. Sie kann am Schluss der Messfeier erfolgen, wozu an den Eingängen oder Ausgängen Körbe, Opferstöcke o. ä. platziert werden. (Hinweis auf den Ort während der Messfeier)
  • Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
  • Beim Empfang der Heiligen Eucharistie soll von der Mundkommunion abgesehen werden. Bei Gläubigen, die dennoch die Mundkommunion wünschen, kann der Kommunionspendende behutsam erklären, warum das derzeit nicht möglich ist. Alternativ wird die Segnung angeboten.
  • Ebenso soll beim Friedensgruß auf Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) verzichtet werden.

Taufen und Trauungen müssen bei Beachtung der vorgängigen Hinweise nicht verschoben werden, sondern können im kleinen Kreis unter den gerade genannten Vorgaben gefeiert werden.

Große Beerdigungen (mehr als 100 Personen) empfehlen sich nicht. Hier sollte sensibel mit den Angehörigen besprochen werden, wie unter den derzeitigen Bedingungen eine würdige Beerdigungsfeier im kleineren Kreis möglich ist.

Die Firmungen werden zunächst einmal bis zum Ende der Osterferien abgesagt. Für Firmgottesdienste danach muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Sobald diese Entwicklung absehbar ist, kann über die Neuterminierung der ausgefallenen Gottesdienste nachgedacht werden.

Für die Erstkommunionfeiern empfehlen wir, mit den Absagen zunächst zu warten. Auch für andere Institutionen im gesellschaftlichen und politischen Leben ist die Absage und das Aussetzen von Veranstaltungen bis zum Anfang oder Ende der Osterferien befristet, Verlängerung nicht ausgeschlossen. Es wäre also für jene Pfarreien, die am Weißen Sonntag ihre Erstkommunionfeiern haben, zu überlegen, ob diese gegebenenfalls jetzt schon abgesagt werden sollten. Für alle anderen Feiern rund um den Christi-Himmelfahrts-Tag sollten die Entscheidungen erst getroffen werden, wenn der Verlauf der Epidemie absehbarer ist – wie es auch Politik und Kultur derzeit handhaben. Die Erstkommunionfeiern können nur von der Pfarrei abgesagt werden. Seitens des Bistums wird es diesbezüglich bestenfalls Empfehlungen geben.

Aus heutiger Sicht, sollte die Kar- und Osterliturgie wie geplant gefeiert werden. Für die Chrisammesse im Dom am Montag der Karwoche werden rechtzeitig Ankündigungen erfolgen.

Hinsichtlich der „normalen“ sonntäglichen Gottesdienste soll den Risikogruppen empfohlen werden, auf den Besuch zu verzichten und stattdessen Gottesdienste via Radio, Fernsehen oder Internet mitzufeiern. Die liturgischen Dienste (Ministranten, Kommunionhelfer, Chöre etc.) können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie die Dienste wahrnehmen.

Folgende Unterlagen können bei Entscheidungen vor Ort behilflich sein:

Wir werden Sie über weitere Veränderungen, Entwicklungen und diesbezügliche Entscheidungen auf dem Laufenden halten.

Gottesdienste über die Medien mitfeiern

Wenn an Ihrem Ort die Gottesdienste aufgrund des Coronavirus nicht mehr gefeiert werden können, haben Sie die Möglichkeit, verschiedene liturgische Angebote über die Medien wahrzunehmen.

Fernsehgottesdienste finden Sie

Die katholische Fernseharbeit  mit kirche.tv ist hier zu finden

Weitere spirituelle Angebote online hat katholisch.de hier zusammengestellt.

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