Immobilienentwicklung

Am 6. November 2024 hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp in einem Rundschreiben die Pfarreileitungen und Pfarreivertreter in den Gremien über eine erforderliche Bestandserhebung des baulichen und energetischen Zustands der pastoral genutzten Immobilien informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wie Sie alle wissen, stecken wir als Bistum Münster mitten in massiven Veränderungsprozessen, die uns alle an unterschiedlichen Stellen herausfordern. Ein Ziel ist dabei, innerhalb der Pastoralen Räume durch verstärktes gemeinsames Handeln, Seelsorge und Pastoral vor Ort zu fördern. Dies setzt voraus, dass vorhandene Ressourcen erfasst und abgestimmt werden. Die Arbeitsgruppe Immobilienentwicklung gibt – auf Basis der Empfehlungen der Themengruppe im Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen – Hilfestellungen, um lokale pastorale Strategien auf Ebene des Pastoralen Raums erarbeiten zu können. Dabei gilt es, aufgrund rückläufiger Kirchensteuereinahmen, perspektivisch veränderte Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeinden ebenso zu berücksichtigen wie die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz. Wie bereits im Update Nr. 7 angekündigt, möchte ich Sie heute über einige konkrete Aspekte der Immobilienentwicklung informieren. 

Der Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Finanzen, Personal, Immobilien) muss künftig stärker aus strategischen Entscheidungen zur Pastoral vor Ort abgeleitet werden. Dabei ist die Gesamtsituation im Pastoralen Raum zu beachten. Immobilen- und Liegenschaftskonzepte der Pfarreien müssen nachvollziehbar aufeinander abgestimmt sein und sowohl zum pastoralen Profil der Pfarrei im Pastoralen Raum als auch zum Miteinander kirchlicher und außerkirchlicher Akteure im selbigen passen. 

Zum 1. Januar 2027 soll ein Regelverfahren zur Immobilien- und Liegenschaftsentwicklung vorliegen. Dafür wird der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Prozess aktuell weiterentwickelt und in einer Pilotphase ab Anfang 2025 in mehreren Pastoralen Räumen getestet. Der Beratungsprozess für einen Pastoralen Raum ist auf zwölf bis 15 Monate festgelegt und lässt sich in sechs nachfolgend beschriebene Phasen unterteilen. 

Diese Phasen gestalten Sie, die Leitungsverantwortlichen im Pastoralen Raum und in den Pfarreien, die pfarrlichen Gremien der Mitverantwortung sowie die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den Sachgebieten Bauen, Kirchliche Organisationsentwicklung und Pastorale Entwicklung gemeinsam. Dabei gilt: Sie sind die Experten und Expertinnen vor Ort für die lokalen Fragestellungen, die in diesem Prozess zentral sind. Um die Unterstützung des Bischöflichen Generalvikariats sicherzustellen, wird zurzeit daran gearbeitet, die notwendigen personellen Ressourcen bis 2027 bereitzustellen. 

In der ersten Prozessphase wird eine Prozessstruktur entwickelt, die auf den jeweiligen Pastoralen Raum abgestimmt ist. Dabei liegt der Fokus darauf, die Kompetenzen und Aufgaben der Verteiler: Alle leitenden Pfarrer und Gemeindeleitungen, alle stellv. Kirchenvorstandsvorsitzende, alle Pfarreiratsvorsitzende, Leitungen Zentralrendanturen, Koordinator:innen im NRW-Teil des Bistums Münster verschiedenen Beteiligten klar zu definieren, zusätzliche Interessengruppen (auch nicht-kirchliche) zu identifizieren und ein Kommunikationskonzept zu erarbeiten. 

In Phase zwei sind die finanziellen Ressourcen und der Zustand der vorhandenen kirchengemeindlichen Immobilien zu sichten und aufzulisten. Um den Kirchengemeinden einen Überblick über den baulichen und energetischen Zustand der pastoral genutzten Immobilien zu ermöglichen, ist die sogenannte „Bestandserhebung“ erforderlich. Zur Teilnahme ist ein Kirchenvorstandsbeschluss notwendig. Dieser sollte kurzfristig gefasst werden, um innerhalb des Projektzeitraums bis Ende 2026 berücksichtigt zu werden. Die Ergebnisse werden digital erfasst und stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung. Bitte lesen Sie hierzu den Flyer Bestandserhebung der Immobilien im Besitz der Kirchengemeinden im NRW-Teil des Bistums Münster

In den Phasen drei und vier, die parallel zu Phase zwei beginnen können, sind eine pastorale Strategie für den Pastoralen Raum und pastorale Handlungsmodelle zu entwickeln. Grundlage sind die Überlegungen für eine „lebendige und missionarische Kirche“(1) . Dieser Auftrag muss im Zusammenspiel der Akteure im Pastoralen Raum konkretisiert werden – geleitet von der Frage, wie das Evangelium mit den zur Verfügung stehenden Mitteln künftig menschennah und glaubwürdig verkündet werden kann? (2) Die entwickelten Handlungsmodelle müssen mit dem jeweiligen Ressourcenbedarf (Finanzen, Personal und Immobilien) hinterlegt werden. 

Phase fünf dient dazu, die erarbeiteten Handlungsmodelle vor Ort angesichts pastoraler Qualitätskriterien und der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu priorisieren. Im Anschluss daran gilt es, Entscheidungen zu treffen, für welche Handlungsmodelle welche Ressourcen bereitgestellt werden. In Bezug auf den Um-, Aus- bzw. Neubau eigener Immobilien kann in der abschließenden Phase sechs das Genehmigungsverfahren des Bischöflichen Generalvikariats eingeleitet werden. 

Die künftigen Leitungsteams der Pastoralen Räume organisieren und begleiten den Prozess zur Erstellung der pfarrlichen Immobilienkonzepte unter Beachtung der erarbeiteten pastoralen Strategie für den Pastoralen Raum. 

Bis das oben genannte Regelverfahren eingeführt wird, gilt eine Übergangsregelung: Demnach werden laufende Immobilienprozesse und Maßnahmen in den Kirchengemeinden zu Ende gebracht. Alle neu geplanten Baumaßnahmen werden zurzeit nicht durch das Bischöfliche Generalvikariat bestätigt. Sie sind zurückzustellen bis sie in ein Immobilienkonzept der Pfarrei und des Pastoralen Raums eingebunden sind. Bestimmte Maßnahmen vor Ort können jedoch nicht die Findungsphase im Pastoralen Raum abwarten. Angemessene Maßnahmen zur Bestandssicherung, zum Werterhalt oder zur Wertschöpfung (z.B. durch die Aufgabe von Immobilien) können in sehr enger Abstimmung mit der bischöflichen Behörde durchgeführt werden. 

Schon jetzt können sich alle Pfarreien in den Pastoralen Räumen auf den Weg machen. Neben der Möglichkeit, die Bestandserhebung frühzeitig durchzuführen, können sich die Koordinierungsteams und die Verantwortlichen in den Pfarreien mit den weiteren Akteuren im Umfeld zur strategischen Ausrichtung und Gestaltung des Pastoralen Raums machen. Diese Überlegungen bilden nicht zuletzt die Grundlage für die Immobilienentwicklung. 

Ich weiß um die Herausforderungen, vor denen wir als katholische Kirche im Bistum Münster stehen. Ermutigt durch die intensiven Überlegungen im Rahmen des Prozesses zur Entwicklung pastoraler 1 Vergl. Pastoralplan für das Bistum Münster 2 Ebd. Strukturen und dem Engagement vor Ort, bin ich überzeugt, dass wir uns diesen zuversichtlich stellen können. Wir hoffen, diese Informationen dienen Ihnen zur Orientierung. Über weitere relevante Entwicklungen werden wir Sie möglichst zeitnah in Kenntnis setzen. 

Herzliche Grüße

Dr. Klaus Winterkamp
Generalvikar

(1) Vergl. Pastoralplan für das Bistum Münster
(2) Ebd.