Architektenwettbewerb zur Umnutzung der Marienkirche läuft jetzt

In der Frage der Umnutzung der Marienkirche und des umliegenden Grundstücks gibt es Neuigkeiten.

Am Dienstag (13. Mai 2014) fand das sogenannte Kolloquium statt, mit dem der von der Kirchengemeinde St. Pankratius und St. Marien ausgeschriebene Architektenwettbewerb in die entscheidende Phase geht.

Anwesend waren Vertreter der sechs teilnehmenden Architekturbüros aus Bocholt, Coesfeld und Münster, außerdem Mitglieder der 17köpfigen Jury, der Vertreter der Stadt, der Kirchengemeinde, des Bistums, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Caritasverbands, des Kreises Borken und des Initiativkreises Marienkirche angehören.

Zweck des Kolloquiums war es zunächst, den Architekturbüros ergänzend zu den ihnen ausgehändigten schriftlichen Auslobungsunterlagen mündlich die Aufgabenstellung zu erläutern. Ergänzend legte die Jury dar, welche Kriterien sie anlegen wird, um aus den eingehenden Einreichungen den Wettbewerbsgewinner zu ermitteln. Die Vertreter der Architekturbüros nutzten schließlich die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen, die umfassend beantwortet wurden.

Die teilnehmenden Architekturbüros haben nun bis Ende Juli die Gelegenheit, ihr Vorschläge für eine künftige Gestaltung und Nutzung der profanierten Marienkirche und des umgebenden Grundstücks ‚Kleiner Kamp‘ zu entwickeln und einzureichen, aus dem auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes hervorgehen muss. Dazu bilden die Architekturbüros jeweils zusammen mit einem Investor ein Bewerberteam.

Auf den insgesamt rund 6.380 qm sollen innovative Wohnformen für ältere Menschen entstehen, wobei passende Nutzungen wie Läden, Praxen oder Sozialeinrichtungen hinzukommen können. Auf dem Gelände eine Seniorenwohngemeinschaft für zwölf erhöht pflegebedürftige Personen betrieben werden. Außerdem sollen dort 25-38 barrierefreie Ein- bis Zwei-Personen-Appartements für Betreutes Wohnen für Senioren mit Betreuungsbedarf realisiert werden. Dafür soll auch ein Büro für einen Betreuer und ein Gemeinschaftraum für Veranstaltungen und private Feiern eingeplant werden. Bei der Umnutzung der Marienkirche ist der Denkmalschutz zu beachten, hinzu kommende Gebäude müssen dem Planungsrecht entsprechen und sollen zum Umfeld passen.

Die Jury wird voraussichtlich im September tagen und entscheiden, welche der vorgelegten Konzeptionen den Architektenwettbewerb gewinnt.

Text: Bischöfliche Pressestelle
Kontakt: pressestelle[at]bistum-muenster.de
Foto: Wikimedia Commons