Betroffenen zuhören, sie ernst nehmen, ihnen glauben

, Bistum Münster

Er hat in den vergangenen knapp fünf Jahren eine der herausforderndsten Aufgaben im Bistum Münster wahrgenommen: Der 65-jährige Peter Frings war als erster Interventionsbeauftragter der Diözese für den Umgang der katholischen Kirche im Bistum Münster mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs sowie den Beschuldigten und Tätern verantwortlich. Nun geht der Jurist in den Ruhestand.

Peter Frings

Peter Frings

© Bistum Münster/Ann-Christin Ladermann

Seine Arbeit, sagt er, sollen andere bewerten, er hätte aber schon viel erreicht, „wenn es gelungen ist, im Bistum ein wenig mehr Offenheit für das Thema des sexuellen Missbrauchs zu schaffen und einen anderen Umgang mit dem Thema zu pflegen.“ Von Anfang an sei es ihm wichtig gewesen, eine Stelle zu schaffen, an die sich Betroffene wenden können in dem Wissen, dass dort jemand ist, „der mir zuhört und der alle Fragen, die mit dem Thema zusammenhängen, verantwortlich koordiniert“, wie Frings erklärt. In der Vergangenheit seien in der Kirche viele Fehler begangen worden, daher habe er es als Herausforderung angesehen, neue Ansätze und Herangehensweisen zu entwickeln.

Sowohl Bischof Dr. Felix Genn als auch Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp habe er als „sehr klar und offen erlebt. Beide haben stets deutlich gemacht: Das Thema muss angegangen und aufgearbeitet werden, egal welche Konsequenzen es für wen auch immer in der Kirche haben wird.“ Zudem habe er gespürt, dass jeder Fall, der bekannt wurde, für den Bischof „sehr bedrückend und belastend war.“ Wichtig sei es gewesen, dass er als Interventionsbeauftragter weisungsunabhängig arbeiten konnte. „Keiner kann mir etwas sagen, sondern wie ich meine Aufgabe wahrnehme, entscheide ich selbst. Das gilt auch für den Bischof und den Generalvikar“, erläutert Frings. Zwar habe es zuweilen unterschiedliche Auffassungen gegeben, „aber beide haben nie versucht, mich von meinem Weg abzubringen“, betont Frings.

Eine zentrale Rolle habe in vielen Gesprächen mit Betroffenen die Frage „Glauben Sie mir?“ gespielt. Das hat den scheidenden Interventionsbeauftragten besonders bewegt. „Man muss einmal versuchen, sich das vorzustellen“, sagt er, „da fassen Menschen oft nach Jahrzehnten den Mut, ihre Geschichte zu erzählen. Und die Sorge, die sie vor allem haben ist: Man glaubt mir nicht oder wieder nicht.“ Das ist nach Frings‘ Ansicht „verheerend“. Ihm sei es immer darum gegangen, betroffene Personen mit ihren Geschichten ernst zu nehmen und ihnen zu erklären, wie die nächsten Schritte aussehen. Auf der anderen Seite habe er von Beschuldigten „mehr Selbstreflexion“ erwartet, blickt er zurück. Es gebe viele Fälle eines schweren moralischen Fehlverhaltens, das aber strafrechtlich nicht relevant sei. „In den allerwenigsten Fällen bekennen sich die Beschuldigten dazu. Es fehlt aus meiner Sicht leider gerade bei insoweit betroffenen Klerikern an Einsicht und an Reue“, beklagt der Anwalt. Es brauche künftig eine größere Bereitschaft, Fehler einzugestehen, fordert er.

Dass er teils scharf kritisiert wurde für seine Tätigkeit, gehöre dazu, „sonst gibt es keine Veränderung“. Bei aller Härte gelte es aber, dass die Kritik fair bleiben muss. Das sei nicht immer der Fall gewesen, und es seien öffentlich Dinge über ihn und seine Arbeit behauptet worden, „die nachweislich falsch“ seien. „Es ist schwierig, Menschen, die Betroffene sexuellen Missbrauchs sind, öffentlich zu widersprechen. Ich halte es aber für notwendig, das zu tun, wenn nachweisbar falsche Behauptungen in der Öffentlichkeit aufgestellt werden“,  betont er.

Seinerseits kritisiert Frings das System der Anerkennungsleistungen, die die katholische Kirche Betroffenen zahlt. Unter anderem sei es „völlig intransparent“, wie er sagt. „Es gibt keine Begründungen für die Höhe der Zahlungen. Viele Betroffene, die mit uns im Gespräch sind, möchten verständlicherweise wissen, wie ein Betrag zustande kommt. Darüber haben aber auch wir in der Interventionsstelle keine Informationen.“ Das sei „ein gravierender Mangel des Systems“, sagt Frings.

Auch wenn Peter Frings in den Ruhestand geht, bleibt die Interventionsstelle des Bistums Münster erhalten. Auf der Seite www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch gibt es Informationen zur Arbeit der Interventionsstelle und auch den Kontakt zu Ansprechpersonen sowie die Möglichkeiten für Betroffene, über ein Meldeportal – wenn gewünscht auch anonym – Hinweise zu geben.

 

Peter Frings im Interview:

Als erster Interventionsbeauftragter der Diözese war Peter Frings war für den Umgang der katholischen Kirche im Bistum Münster mit sexuellem Missbrauch verantwortlich. Ende des Jahres geht der 65-jährige Jurist in den Ruhestand und blickt zurück: Was war ihm wichtig? Welche Erfahrungen hat er gemacht? Was hält er in Zukunft für notwendig? Stephan Kronenburg, Pressesprecher des Bistums Münster, hat mit ihm gesprochen:

Peter Frings (rechts) im Gespräch mit Stephan Kronenburg.

© Bischöfliche Pressestelle

Herr Frings, warum haben Sie sich 2019 auf die Stelle als Interventionsbeauftragter beim Bistum Münster beworben?
Ich wollte nach 32 Jahren beim Diözesancaritasverband Münster noch einmal eine andere Aufgabe übernehmen und mich mit einem anderen Themenfeld als dem Sozialrecht befassen. Und ich war davon überzeugt, dass Kirche beim Umgang mit sexuellem Missbrauch vieles anders machen sollte. Hier hat sie in der Vergangenheit viele Fehler begangen. Von daher sah ich es als Herausforderung an, neue Ansätze und Herangehensweisen zu entwickeln.

Hatten Sie denn ein konkretes Ziel gesetzt, als Sie die Stelle antraten?
Ich wollte erreichen, dass der Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch ein anderer wird als ich ihn bis dahin wahrgenommen hatte. „Anders“ hieß und heißt für mich vor allem, andere Wege des Kontakts zu Betroffenen zu gehen. Und zwar in dem Sinne, dass betroffene Personen wissen: Es gibt eine zuständige Stelle, an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann und dort finde ich jemanden, der mir zuhört und der alle Fragen, die mit dem Thema zusammenhängen, verantwortlich koordiniert.

Sie hatten von daher mit sehr vielen Betroffenen Kontakt. Gibt es eine Geschichte, die Sie besonders bewegt hat oder bis heute bewegt?
Da gibt es eine ganze Reihe von Begegnungen. Ich möchte nur zwei nennen. In einer Begegnung tauchte immer wieder die Frage auf, die in den allermeisten Gesprächen eine zentrale Rolle spielte, nämlich die Frage: Glauben Sie mir? Man muss sich das einmal versuchen vorzustellen: Da fassen Menschen oft nach Jahrzehnten den Mut, ihre Geschichte zu erzählen. Und die Sorge, die sie vor allem haben ist: Man glaubt mir nicht oder wieder nicht. Das ist doch verheerend.
Eine andere Begegnung war die mit einem Ehepaar, bei dem der Mann Betroffener sexuellen Missbrauchs ist. In dem Gespräch konnte ich erleben, wie dramatisch sich ein Missbrauchsgeschehen auch auf eine Ehe auswirken kann. Die Begegnung mit dem Betroffenen und seiner Ehefrau war zutiefst bewegend.

Was war Ihnen bei solchen Begegnungen besonders wichtig?
Es ging mir bei den Begegnungen nur um die betroffene Person, die ich mit ihrer Geschichte ernst genommen habe. Und am Ende des Gesprächs sollte die betroffene Person immer auch wissen, welches die nächsten Schritte sind.

Peter Frings

Gleichwohl haben manche Betroffene Sie und Ihre Amtsführung zuweilen scharf kritisiert. Was sagen Sie rückblickend zu diesen kritischen Äußerungen?
Kritik gab es immer wieder. Kritik gehört dazu und muss sein, sonst gibt es keine Veränderungen. Kritik kann und darf dabei auch hart sein, sie muss aber fair bleiben. Schwierigkeiten hatte ich mit Kritik dann, wenn in der Öffentlichkeit Dinge über mich und meine Arbeit behauptet wurden, die nachweislich falsch sind. Es war dann nicht einfach, das richtig zu stellen. Denn es ist schwierig, Menschen, die Betroffene sexuellen Missbrauchs sind, öffentlich zu widersprechen. Ich halte es aber für notwendig, das zu tun, wenn nachweisbar falsche Behauptungen in der Öffentlichkeit aufgestellt werden. Sonst wird es der Sache nicht gerecht.

Von der Ausbildung her sind Sie Jurist. Warum ist es wichtig, dass der Interventionsbeauftragte juristischen Sachverstand mitbringt?
Juristischer Sachverstand ist keine zwingende Voraussetzung für die Stelle. Was vielleicht Juristinnen und Juristen für die Aufgabe qualifiziert ist, dass sie klar in Strukturen denken können sollten und sich an Formalien halten. Das ist beim Thema sexueller Missbrauch umso wichtiger, als es verständlicherweise ein hoch emotionales Thema mit großen Betroffenheiten ist. Es hilft aber in der Sache nicht immer weiter, nur auf dieser emotionalen Ebene zu bleiben, sondern der Umgang mit dem Thema muss Regeln folgen. Regeln helfen hier. Mein Kollege in der Interventionsstelle ist kein Jurist, sondern Sozialpädagoge. Bei der Frage des Profils meiner Nachfolge hat er sich sehr dafür eingesetzt, weiterhin auch juristischen Sachverstand in der Interventionsstelle zu haben.

Aber reicht eine juristische Perspektive im Umgang mit und in der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs aus?
Für Juristen ist eine juristische Aufarbeitung schon etwas Besonderes und Sinnvolles. Im Bistum Münster wurde bei der Aufarbeitung aber eine vor allem historische Perspektive gewählt. Den großen Vorteil sehe ich darin, dass diese Perspektive es möglich macht, die Geschichten der Betroffenen zu erzählen und das Leid, das ihnen angetan wurde, soweit das überhaupt möglich ist, beschreibbar zu machen. Zudem darf eine Institution wie die katholische Kirche, die immer hohe moralische Ansprüche für sich reklamiert, sich bei der Aufarbeitung nicht auf die formaljuristische Perspektive beschränken. Moralische Werte kann ich nicht mit rechtlichen Maßstäben bewerten. Von daher greift eine rein juristische Aufarbeitung deutlich zu kurz.

Sie haben die Studie der Universität Münster zum sexuellen Missbrauch im Bistum angesprochen. Wie fällt Ihr Fazit im Blick auf die Studie aus?
Sie ist eine große Wegmarke in der Aufarbeitung. Die Herangehensweise halte ich für sehr gut, weil wie gesagt die Geschichten der Betroffenen im Fokus stehen. Zugleich hätte ich mir gewünscht, dass auch diejenigen gefragt worden wären, über die etwas behauptet wird. So enthält die Studie etwa Aussagen über die Interventionsstelle, die nachweislich nicht stimmen. Die Ergänzung durch eine rechtliche Perspektive hätte das vermeiden können.

Für die Aufarbeitung ist letztlich der Bischof verantwortlich. Wie haben Sie ihn und auch den Generalvikar im Blick auf den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und im Blick auf die Aufarbeitung erlebt?
Beide habe ich sehr klar und offen erlebt. Beide haben stets deutlich gemacht: Das Thema muss angegangen und aufgearbeitet werden, egal welche Konsequenzen es für wen auch immer in der Kirche haben wird. Insbesondere beim Bischof habe ich zudem immer gespürt, dass jeder Fall, der neu bekannt wurde, für ihn sehr bedrückend und belastend war.

Auch bezüglich des Bischofs und des Generalvikars waren Sie als Interventionsbeauftragter „weisungsunabhängig“. Warum war und ist das wichtig und gab es doch Versuche, Ihnen Weisungen zu erteilen?
Das ist wichtig, weil die Aufgabe nicht in der klassischen Linien-Struktur, wie es sie in Verwaltungen gibt, wahrgenommen werden kann, wo dann ein Vorgesetzter meint, diese oder jene Anweisungen geben zu können. Dafür hat der Interventionsbeauftragte eine zu große Verantwortung. „Weisungsunabhängig“ bedeutet also: Keiner kann mir etwas sagen, sondern wie ich meine Aufgabe wahrnehme, entscheide ich selbst. Das gilt auch für den Bischof und den Generalvikar: Natürlich hatten wir zuweilen unterschiedliche Auffassungen und haben darüber gesprochen, aber beide haben nie versucht, mich von meinem Weg abzubringen.

Peter Frings

Wenn man weisungsunabhängig ist, kann man vielleicht auch offener Kritik üben. Sie haben zuletzt das System der Anerkennungsleistungen, die die katholische Kirche Betroffenen zahlt, deutlich kritisiert. Was kritisieren Sie?
Den Grundgedanken, jenseits von rechtlichen Auseinandersetzungen, Betroffenen finanzielle Leistungen zu zahlen, halte ich für gut. Denn auf dem Rechtsweg stoßen Betroffene insbesondere aufgrund von Verjährung sehr oft und schnell an Grenzen.
Es gibt aber zwei Hauptkritikpunkte am Verfahren: Zum einen ist es inzwischen ein System, das nicht zu Ende kommt. Es gibt eine Zahlung. Gegen diese kann eine betroffene Person Widerspruch einlegen. Wenn es dann Urteile staatlicher Gerichte gibt, an denen sich die Zahlungen orientieren sollen, gibt es wieder eine neue Grundlage für einen weiteren Widerspruch. Das kann endlos so weitergehen. Zugleich haben viele Betroffene aber auch nicht die Kraft, einer aus ihrer Sicht zu geringen Zahlung zu widersprechen. Das System trägt also nicht zur Befriedung mit den Betroffenen bei. Wäre nicht der Weg einer Vermittlung, einer externen, unabhängigen Mediation, sinnvoller, wenn Betroffene die Zahlung für zu gering halten?
Zum anderen ist das System völlig intransparent. Es gibt keine Begründungen für die Höhe der Zahlungen. Viele Betroffene, die mit uns im Gespräch sind, möchten verständlicherweise wissen, wie ein Betrag zustande kommt. Darüber haben aber auch wir in der Interventionsstelle keine Informationen. Das ist ein gravierender Mangel des Systems.
Und die Bereitschaft, sich einer kritischen Diskussion über das System zu stellen, ist bei denen, die im System tätig sind, nicht sehr ausgeprägt.

Wie ausgeprägt haben Sie bei Tätern oder Beschuldigten die Bereitschaft erlebt, sich mit den sehr dunklen Seiten ihres Lebens auseinanderzusetzen?
Insgesamt ist mein Eindruck der, dass die Bereitschaft, Fehlverhalten einzugestehen, nicht sehr ausgeprägt war und ist. Wir hatten nach meiner Erinnerung nur einen Fall, bei dem ein älterer Priester sein Fehlverhalten öffentlich gemacht hat. Ansonsten habe ich häufig die Argumentation erlebt: „Ich bin strafrechtlich nicht verurteilt worden, deswegen bin ich unschuldig.“ Übersehen wird hier der Bereich, den ich „Graubereich“ nennen möchte. In diesem Bereich gibt es in vielen Fällen ein schweres moralisches Fehlverhalten, das aber strafrechtlich nicht relevant ist. In den allerwenigsten Fällen bekennen sich die Beschuldigten dazu. Es fehlt  aus meiner Sicht leider gerade bei insoweit betroffenen Klerikern an Einsicht und an Reue. Da hätte ich mehr Selbstreflektion erwartet, zumal viele Priester das den Laien von der Kanzel aus so predigen. 

Ihre Schilderungen machen deutlich: Es gibt nach wie vor einiges zu tun. Wenn Sie drei Dinge im Umgang der katholischen Kirche mit sexuellem Missbrauch ändern könnten, was würden Sie tun?
Ich schließe an das gerade Gesagte an: Es bräuchte eine größere Bereitschaft bei den Beschuldigten und Tätern, Fehler einzugestehen. Zum zweiten müssten die zum Teil überhöhten Moralvorstellungen der katholischen Kirche, die über Jahrzehnte gepredigt wurden, kritisch unter der Perspektive hinterfragt werden: Ist das wirklich das Entscheidende?
Schließlich müssen wir, vom Generalvikariat bis zu Pfarreien und Einrichtungen, bei dem Thema zu einem anderen Umgang miteinander kommen. Es wird zu viel übereinander geredet – oft auch kritisch – und es wird zu wenig miteinander gesprochen. 

Zum Schluss des Gesprächs zwei Fragen im Sinne einer Bilanz: Wenn man einen Betroffenen fragen würde, wie er Sie in Ihrer Arbeit als Interventionsbeauftragter erlebt hat: Welche Einschätzung würden Sie sich wünschen?
Ich würde mir wünschen, dass ein Betroffener die Wahrnehmung hat, dass es mir im Laufe der Zeit besser gelungen ist, zu verstehen – soweit ich das Außenstehender überhaupt verstehen kann – was der sexuelle Missbrauch für ein schweres Verbrechen an den betroffenen Menschen ist. 

Und welches Fazit ziehen Sie selbst?
Meine Arbeit sollen andere bewerten. Sicher habe ich Fehler gemacht. Wenn es aber gelungen ist, im Bistum ein wenig mehr Offenheit für das Thema des sexuellen Missbrauchs zu schaffen und einen anderen Umgang mit dem Thema zu pflegen, dann hätte ich schon viel erreicht. Sicher ist: Das Thema ist noch lange nicht zu Ende.
Was mir in diesem Zusammenhang aber wichtig ist, ist Folgendes: Das Missbrauchsthema ist ohne jeden Zweifel ein ganz zentrales für die katholische Kirche. Die Kirche muss sich dem stellen. Mit allen notwendigen Konsequenzen. Dabei darf aber eines nicht aus dem Blick geraten: Jeden Tag engagieren sich auch im Bistum Münster Tausende Haupt- und Ehrenamtliche, die in Caritas und verfasster Kirche aufopferungsvoll und engagiert für andere Menschen da sind. Sie kümmern sich um Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose und viele weitere. Diese Arbeit darf nicht aus dem Blick geraten, weil das Thema Missbrauch alles überlagert. Und noch einmal zur Klarstellung: Das ist in keiner Weise irgendeine Relativierung, sondern es gehört zur Wirklichkeit von Kirche dazu.

Peter Frings