© Pixabay

Bistum Münster rechnet 2024 mit Haushaltsdefizit von 31,5 Millionen Euro

Der Kirchensteuerrat des Bistums Münster hat auf seiner Sitzung am 23. September in Münster den Haushaltsplan 2024 für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums beschlossen. Das Bistum geht in seinem Gesamtergebnisplan für den NRW-Teil für 2024 von Erträgen von 742,9 Millionen Euro aus. Die Gesamtaufwendungen sind mit 774,4 Millionen Euro kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein planerisches Defizit von 31,5 Millionen Euro. Dieses soll aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden. Bereits am Vortag hatte Markus Isfort, Leiter der Gruppe Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung, den Haushaltsplan auf einer gemeinsamen Sitzung von Kirchensteuerrat und Diözesanrat vorgestellt. Weitere Themen waren hier unter anderem die laufenden Veränderungsprozesse im Bistum, der Sparprozess sowie eine neue Initiative, die die katholische Kirche im Bistum als attraktiven Arbeitergeber darstellen möchte.

Mit Blick auf die derzeitige Finanzsituation sagte Markus Isfort, dass diese noch „sehr solide“ sei. Im Blick auf die Zukunft herrsche aber eine große Unsicherheit. Finanzdirektor Ulrich Hörsting erläuterte, dass die Hauptgründe für das erwartete Defizit die hohe Inflation und damit steigende Ausgaben sowie gleichzeitig zurückgehende Katholikenzahlen seien. „Die Haushaltsdefizite sollen durch Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich ausgeglichen werden“, sagte Hörsting. Frank Vormweg, Leiter der Hauptabteilung Zentrale Aufgaben in der Bistumsverwaltung ergänzte, dass das Bistum daher bereits 2020 einen Sparprozess angestoßen habe. Dieser habe das Ziel, für das Jahr 2025 strukturelle Einsparungen von 32,7 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 zu erzielen. Dieses Ziel werde voraussichtlich erreicht werden, gleichzeitig sorgten Sonderbelastungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Belastungen. Hierbei werde insbesondere in Bildungshäuser und Jugendbildungseinrichtungen investiert. Notwendig sei, so betonte Vormweg, „Posterioritäten in der Finanzierung von Leistungen auf Pfarrei- und Bistumsebene festzulegen. Und Ulrich Hörsting unterstrich dies, indem er sagte, dass das Sparen nicht mit dem Jahr 2025 aufhören werde: „Nach 2025 werden wir zu deutlich höheren Einsparungen gezwungen sein.“

Bei den Erträgen im Haushaltsplan des Bistums ist die Kirchensteuer mit kalkulierten 467,4 Millionen Euro (63 Prozent) mit Abstand der größte Posten. Der Haushaltsplan geht für 2024 von einem Rückgang der Erträge aus der Kirchensteuer von rund 21 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan-Ansatz für 2023 aus. Zu den Erträgen aus der Kirchensteuer hinzu kommen vor allem Zuwendungen und allgemeine Umlagen für Schulen, Kirchengemeinden, im sozialen Bereich, in Bildung und Kunst.

Im Blick auf die Aufwendungen führt der Haushaltsplan insbesondere die Transferleistungen auf. Das sind Finanzübertragungen des Bistums an Dritte wie etwa Kirchengemeinden, soziale Einrichtungen, Schulen oder Bildungseinrichtungen. Sie werden für 2024 auf 275,1 Millionen Euro beziffert. Der mit Abstand größte Anteil der Aufwendungen im Haushaltsplan des Bistums sind mit rund 233 Millionen Euro diejenigen für die Kirchengemeinden. Allein die Kindertageseinrichtungen finanziert das Bistum mit rund 36,9 Millionen Euro. Der zweitgrößte Aufwendungsbereich sind die katholischen Schulen mit 44,3 Millionen Euro. Die Aufwendungen für „Soziales“ (Unterstützung des Diözesancaritasverbandes, der Ortscaritas- und Fachverbände, der Ehe- Familien und Lebensberatung, der Studenten, Jugend-, Alten- und Krankenhilfe) belaufen sich auf 41,6 Millionen Euro, für die Verwaltung auf 29,7 Millionen Euro und für Bildung und Kunst auf 30,2 Millionen Euro. Die Personalaufwendungen machen einen sehr hohen Betrag aus. Sie liegen 2024 insgesamt voraussichtlich bei rund 242,7 Millionen Euro.

Weiteres Thema bei der Sitzung war der Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen. Am 1. Januar 2024 werden im Bistum Münster 45 Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet werden. Die Gremien stimmten der von der Steuerungsgruppe des Prozesses vorgelegten Beschlussvorlage zu, dass in den Pastoralen Räumen im nordrheinwestfälischen Bistumsteil Koordinatoren sowie Koordinierungsteams (im oldenburgischen Bistumsteil sind die Bezeichnungen Prozessleiter und Prozessgruppen) eingesetzt werden. Im Beschluss wird betont, dass die künftigen Pastoralen Räume Kooperationsräume sein sollen. Aufgabe aller Akteure im Pastoralen Raum soll es sein, bereits vorhandene Kooperationen zu ermöglichen, zu verstetigen und verbindlich zu machen. „Kooperationen können den gesamten Pastoralen Raum als Bezugsgröße haben. Möglich sind aber auch Kooperationen in Teilbereichen des Pastoralen Raumes“, heißt es in dem Beschluss. Die Koordinierungsteams, die keine Leitungsteams sind, haben hierbei unter anderem folgende Aufgaben: Sie sollen Kommunikation und Information im Pastoralen Raum gestalten, sollen die Zusammenarbeit organisieren und steuern, sollen schauen, wo es bereits Zusammenarbeit im Pastoralen Raum gibt, sollen die Zusammenarbeit und Aktivitäten auf der Ebene des Pastoralen Raumes koordinieren und ermöglichen und sollen die Bildung des Leitungsteams für den Pastoralen Raum vorbereiten. Spätestens bis Ende 2025 muss der Bistumsleitung vorgeschlagen werden, wer zum Leitungsteam des Pastoralen Raums gehören soll. Mit der Ernennung des Leitungsteams endet die Arbeit des Koordinierungsteams.

Verändern werden sich auch Struktur und Arbeitsweise der Bistumsverwaltung, des Bischöflichen Generalvikariates. Frank Vormweg erläuterte, dass im neuen Zielbild insbesondere betont werde, dass die Verwaltungsprozesse von den Leistungsempfängern her gedacht würden, was zu einer Verwaltung führe, die sich an deren Bedarfen orientiere. Leitend sei zudem die Perspektive: „So wenig Aufsicht wie möglich und so viel Aufsicht wie notwendig.“ Noch in diesem Jahr soll eine neue Organisationsstruktur (Organigramm) festgelegt werden, die sich an diesen Zielsetzungen orientiert.

Vorgestellt und diskutiert wurden auf der gemeinsamen Sitzung zudem Überlegen, wie die katholische Kirche im Bistum Münster in den kommenden Jahren dem Fachkräftemangel in vielen Berufen begegnen und sich als attraktiver Arbeitgeber zeigen möchte. Unter anderem soll es eine vielfältige Unterstützung für die Kirchengemeinden geben, die etwa im Blick auf die Erzieherinnen die Anstellungsträger von mehr als 10.000 Mitarbeiterinnen sind.

Dr. Stephan Kronenburg