Bistum plant für 2016 mit Haushaltsvolumen von 468,4 Millionen Euro
Der Haushalt für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster für das Jahr 2016 hat einen Umfang von rund 468,4 Millionen Euro.
Das bedeutet gegenüber dem geplanten Haushaltsvolumen für 2015 eine Steigerung in Höhe von 16,3 Millionen Euro.
Wichtigste Einnahmequelle bleibt mit einem Anteil von 89,8 Prozent – das entspricht 420,6 Millionen Euro – die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist an die Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt. Der Planung des Bistums für das Haushaltsjahr 2016 liegt die Annahme zugrunde, dass die Kirchensteuereinnahmen aus der Einziehung der Finanzämter im Vergleich zum erwarteten Ergebnis 2015 um zwei Prozent steigen werden.
Diese Entwicklung wird aber wegen des demografischen Wandels nicht von Dauer sein, erläutert Ulrich Hörsting, Finanzchef der Diözese und Hauptabteilungsleiter Verwaltung im Bischöflichen Generalvikariat: "Unsere Berechnungen gehen davon aus, dass sich das Bistum in den nächsten zwei Jahrzehnten auf einen Kirchensteuerrückgang von bis zu einem Drittel des aktuellen Einnahmeniveaus einstellen muss." Deshalb habe der Kirchensteuerrat notwendige strukturelle Veränderungen zu seinem Schwerpunktthema der kommenden Jahre erklärt.
An Ausgaben sieht der Haushalt 2016 insgesamt 468,4 Millionen Euro vor. Über die Hälfte davon, nämlich 51,9 Prozent, geht an die Kirchengemeinden und dienen u. a. der Finanzierung des Seelsorgepersonals sowie von Baumaßnahmen.
Eine Besonderheit: "Durch die Zusammenlegung von Kirchengemeinden haben wir dringenden Handlungsbedarf im Bereich Liegenschaften", sagt Ulrich Hörsting. Um speziell Pfarrheime und Pfarrzentren den neuen pastoralen Strukturen anzupassen, habe man das Investitionsbudget in diesem Bereich um 2,5 Millionen Euro auf 13 Millionen Euro aufgestockt.
30,3 Millionen Euro sollen in Tageseinrichtungen für Kinder fließen. Hierzu weist Hörsting darauf hin, "dass Bistum und Kirchengemeinden nicht in der Lage sind, Plätze für Kinder in ihren Tageseinrichtungen vorzuhalten, die über den eigenen kirchlichen Bedarf hinausgehen, wenn sich das Land und die Kommunen an den Kosten nicht angemessen beteiligen." Man werde künftig eine deutlich höhere kommunale Beteiligung einfordern müssen.
Eine hoch aktuelle Aufgabe ist die Flüchtlingsarbeit. Hierfür hat der Kirchensteuerrat nach den 1,5 Millionen Euro von 2015 jetzt weitere 3,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sie fließen in Personalkosten, Umbauten von Gebäuden zu Unterkünften und in die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit.
Für die 51 Schulen und zwei Schülerheime in kirchlicher Trägerschaft stellt das Bistum 11,2 Millionen Euro für den laufenden Betrieb und weitere 16,1 Millionen für Baumaßnahmen bereit. Größere Projekte sind beispielsweise die Sanierung der Johann-Heinrich-Schmülling-Realschule Warendorf, die Fortsetzung der Sanierung des Gymnasiums St. Mauritz Münster, der Ersatzneubau des Missionshauses St. Arnold Neuenkirchen sowie Umstrukturierung und Erweiterung der Mensa der Friedensschule Münster.
Die Ortscaritas- und Fachverbände erhalten 21,3 Millionen Euro, weitere 3,3 Millionen Euro bekommt der Diözesancaritasverband. Der Einzeletat für unmittelbare Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens beläuft sich auf 1,3 Millionen Euro.
Rund 26,7 Millionen Euro fließen in die sogenannte überpfarrliche Seelsorge, also Jugend- und Erwachsenenverbände, in die Aus- und Fortbildung von Seelsorgern, Exerzitien, die Förderung von Orden und die Ausländerseelsorge. Für gemeinsame Aufgaben der deutschen Bistümer zahlt das Bistum Münster rund 11,8 Millionen Euro, hierzu zählt vor allem die Unterstützung von Projekten der Weltkirche 7,6 Prozent des Haushalts fließen 2016 in Verwaltung und Dienstleistungen. Hierin sind Personal- und Sachkosten des Bischöflichen Generalvikariats und übergeordnete Kosten von Kirchengemeinden und Einrichtungen enthalten, aber auch Investitionen. Einen stetig steigenden Anteil am Bistumshaushalt machen mit rund 17,4 Millionen Euro (Vorjahr 15,8 Millionen Euro) die IT-Kosten für die Diözesanverwaltung, die Schulen und Bildungseinrichtungen, die Tageseinrichtungen für Kinder und die Kirchengemeinden aus. Rund 9,3 Millionen Euro gehen 2016 an die staatliche Finanzverwaltung als Kostenerstattung für den Einzug der Kirchensteuern.
Veröffentlicht hat das Bistum auch den Haushalt des Bischöflichen Stuhls. Er umfasst 2016 475.000 Euro. Die Rücklagen des Bischöflichen Stuhls werden sich nach der Planung zum Ende des Jahres 2016 auf rund 4,1 Millionen Euro belaufen. Zur Höhe des immobilen Vermögens werden im Laufe des Jahres 2016 Aussagen möglich sein.
Text: Bischöfliche Pressestelle
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