Die Würde des Menschen ist unantastbar

, Bistum Münster

Am 10. Dezember 1948 – vor 75 Jahren – haben die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. Die 30 Artikel enthalten grundlegende Rechte zum Schutz und für die Freiheit von Menschen weltweit. Sie sind seitdem handlungsleitend für viele demokratische Verfassungen dieser Welt, genau wie für die katholische Kirche und die Caritas.

Stefanie Tegeler, Leiterin des Referats Soziale Arbeit beim Diözesancaritasverband und Flüchtlingsbeauftragte des Bistums Münster

© Caritas im Bistum Münster / Juliane Büker

„In der polarisierenden Debatte um Geflüchtete, Zuwanderung und Rückführung lässt sich zurzeit eine Relativierung dieser universellen Rechte erkennen“, sagt Stefanie Tegeler, Leiterin des Referats Soziale Arbeit beim Diözesancaritasverband und Flüchtlingsbeauftragte des Bistums Münster. „Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten und der wir uns entschieden entgegenstellen“, unterstreicht die Politikwissenschaftlerin. „Die katholische Kirche und die Caritas setzen sich schon immer uneingeschränkt für die Wahrung der Menschenrechte ein, dazu gehören selbstverständlich auch die Rechte der Menschen, die auf der Flucht in anderen Ländern Schutz suchen“, hebt die 44-Jährige hervor. Und auch für Antisemitismus sei insbesondere in Deutschland kein Platz. Tegeler: „Um es mit den Worten der Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer zu sagen: ‚Es gibt kein christliches Blut, es gibt kein muslimisches Blut, es gibt nur menschliches Blut.‘“

Darum soll dieser Tag laut Tegeler im Zeichen der Universalität dieser Rechte stehen und gleichzeitig deren unbedingte Verteidigung anmahnen:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Hier ist keine Relativierung denkbar. Hier steht nichts von Religion, Pass, Herkunft oder Nationalität. Die Würde des Menschen ist unantastbar, alle Menschen sind gleich! Die Menschenwürde beinhaltet auch das Recht auf Existenzsicherung. Wenn diese nicht selbst erwirtschaftet werden kann, muss das Existenzminimum durch  Staat sichergestellt werden.

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Leider ist diese Freiheit und Sicherheit nicht überall gegeben. Wir haben die menschenrechtliche Verpflichtung, dieses Grundrecht dann an anderen Orten zu ermöglichen.

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Das Grundrecht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Menschen, die in ein Land einreisen und dort Asyl beantragen, machen sich nicht strafbar. Es handelt sich keineswegs um „irreguläre“ oder „illegale“ Migration, vielmehr ist das Recht auf Asyl ein Instrument zur Durchsetzung der Menschenrechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit aller Menschen. 

Jeder hat das Recht auf Bildung.
Auch Kindern im Asylverfahren muss es von Anfang an erlaubt sein, die Schule zu besuchen. Die verlorene Zeit zum Lernen ist unwiederbringlich verloren, den Kindern darf nicht die Chance auf soziale Teilhabe genommen werden.“

Caritas im Bistum Münster / Carolin Kronenburg

Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich – die Caritas im Bistum Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder psychischer Erkrankung. Unter dem Motto „Not sehen und handeln“ sind 80.000 hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz. Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste. Hinzu kommen unter anderem 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 105 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27 Pflegeschulen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe.