„In der polarisierenden Debatte um Geflüchtete, Zuwanderung und Rückführung lässt sich zurzeit eine Relativierung dieser universellen Rechte erkennen“, sagt Stefanie Tegeler, Leiterin des Referats Soziale Arbeit beim Diözesancaritasverband und Flüchtlingsbeauftragte des Bistums Münster. „Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten und der wir uns entschieden entgegenstellen“, unterstreicht die Politikwissenschaftlerin. „Die katholische Kirche und die Caritas setzen sich schon immer uneingeschränkt für die Wahrung der Menschenrechte ein, dazu gehören selbstverständlich auch die Rechte der Menschen, die auf der Flucht in anderen Ländern Schutz suchen“, hebt die 44-Jährige hervor. Und auch für Antisemitismus sei insbesondere in Deutschland kein Platz. Tegeler: „Um es mit den Worten der Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer zu sagen: ‚Es gibt kein christliches Blut, es gibt kein muslimisches Blut, es gibt nur menschliches Blut.‘“
Darum soll dieser Tag laut Tegeler im Zeichen der Universalität dieser Rechte stehen und gleichzeitig deren unbedingte Verteidigung anmahnen:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Hier ist keine Relativierung denkbar. Hier steht nichts von Religion, Pass, Herkunft oder Nationalität. Die Würde des Menschen ist unantastbar, alle Menschen sind gleich! Die Menschenwürde beinhaltet auch das Recht auf Existenzsicherung. Wenn diese nicht selbst erwirtschaftet werden kann, muss das Existenzminimum durch Staat sichergestellt werden.
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Leider ist diese Freiheit und Sicherheit nicht überall gegeben. Wir haben die menschenrechtliche Verpflichtung, dieses Grundrecht dann an anderen Orten zu ermöglichen.
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Das Grundrecht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Menschen, die in ein Land einreisen und dort Asyl beantragen, machen sich nicht strafbar. Es handelt sich keineswegs um „irreguläre“ oder „illegale“ Migration, vielmehr ist das Recht auf Asyl ein Instrument zur Durchsetzung der Menschenrechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit aller Menschen.
Jeder hat das Recht auf Bildung.
Auch Kindern im Asylverfahren muss es von Anfang an erlaubt sein, die Schule zu besuchen. Die verlorene Zeit zum Lernen ist unwiederbringlich verloren, den Kindern darf nicht die Chance auf soziale Teilhabe genommen werden.“
Caritas im Bistum Münster / Carolin Kronenburg