Gewalt-Schutz für Frauen: Caritas fordert Umsetzung des Koalitionsversprechens

, Bistum Münster, Nordrhein-Westfalen

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, dem „Orange Day“ am 25. November, fordert die Caritas für das Bistum Münster die Bundesregierung auf, das angekündigte Gewalthilfegesetz endlich auf den Weg zu bringen. Es bestehe nur noch wenig Zeit für die Umsetzung des Koalitionsversprechens, mit dem die Bundesregierung ihrer Verantwortung für das Leben und die Sicherheit von Frauen, Mädchen und queeren Menschen in Deutschland gerecht würde.

Corinna Brandenburger

Corinna Brandenburger, Referentin für Gewaltschutz der Caritas für das Bistum Münster, fordert die Bundesregierung zur schnellen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes au

© Caritas für das Bistum Münster/Michael Bönte

Die Referentin für Gewaltschutz der Caritas für das Bistum Münster, Corinna Brandenburger, bezeichnete die Situation als einen „Skandal“. „Wir haben in der Kriminalstatistik seit Jahren kontinuierlich steigende Zahlen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Frauen – die Zahlen im Dunkelfeld liegen weit höher.“ Die Notwendigkeit des Gewalthilfegesetzes ergäben sich aus einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, Frauenrechte seien Menschenrechte und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. „Es gilt, diesen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder zu sichern.“

Brandenburger, die auch Landesvertreterin der katholischen Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in NRW ist, spricht von „alarmierenden Zahlen“. Wie etwa die des von der Bundesregierung in dieser Woche veröffentlichten Lagebilds „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“. Im Berichtsjahr 2023 etwa wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten. Die häusliche Gewalt stieg um 5,6 Prozent auf 180.715 erfasste Fälle. Mehr als alle vier Minuten fügt ein Mann demnach seiner Partnerin oder Ex-Partnerin Gewalt zu. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten – das sind fast drei Taten am Tag.

„Die vorhandenen Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen können aufgrund von zu geringer finanzieller, personeller und räumlicher Ausstattung weder das bestehende Angebot sichern noch dem steigenden Hilfebedarf nachkommen“, sagt Brandenburger. „Die Frauenhilfeinfrastruktur ist bereits seit Bestehen chronisch unterfinanziert.“ Geplante Kürzungen, das Einfrieren der Landesförderung sowie die kommunalen Streichungen bei den freiwilligen Leistungen bringen das Hilfesystem in eine existenzbedrohende Lage. Schließungen von Einrichtungen sind damit vorhersehbar.

„Es fehlen in Deutschland aber schon jetzt tausende Plätze in Frauenhäusern und die Beratungsstellen sind dauerhaft überlastet“, sagt Brandenburger. Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster sind fünf Frauenhäuser, zwei Gewaltschutzwohnungen für Frauen und drei Frauenberatungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF) von der Entwicklung betroffen. Durch das Gewalthilfegesetz vom Bund wäre der Staat in der Pflicht, vorhandene Strukturen des Hilfesystems zu erhalten und auszubauen. „Dieser Ausbau muss sich bedarfsgerecht an den jährlich steigenden Zahlen und Anfragen der von geschlechtsspezifischer, körperlicher, psychischer, sexualisierter oder digitaler Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie Mädchen richten.“

Das NRW Netzwerk gegen Gewalt an Frauen, in dem die Caritas für das Bistum Münster Mitglied ist, hat zum Orange-Day zudem einen Offenen Brief an die Landesregierung geschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Gesamtstrategie zu entwickeln, die Schutz und Hilfe für betroffene Frauen, Prävention sexualisierter Gewalt sowie die Inverantwortungnahme der Täter garantiert.

Caritas für das Bistum Münster/Michael Bönte