Gregor Ewering feiert 40-jähriges Dienstjubiläum am Kirchengericht

, Bistum Münster

Vier Jahrzehnte im Dienst, und trotzdem, oder vielleicht auch deswegen, sagt Gregor Ewering aus voller Überzeugung: „Amtsmüde bin ich nicht.“ Dankbarkeit und ein wenig verdienter Stolz klingen durch, wenn der 64-Jährige mit diesen Worten zurückschaut. Im Kirchengericht des Bistums Münster, dem Offizialat, ist er als Diözesanrichter tätig und hat kürzlich sein 40-jähriges Dienstjubiläum gefeiert.

Nach seinem Abitur studierte der verheiratete Vater zweier erwachsener Kinder Theologie, Jura und Kanonisches Recht. „Gegen Ende des Theologiestudiums habe ich mich an den damaligen Vizeoffizial Dr. Paul Wesemann gewandt wegen einer Halbtagsstelle im Offizialat“, erinnert er sich, „es folgte eine schriftliche Bewerbung beim Offizial, dem Leiter des Kirchengerichts, Dr. Heinrich Mussinghoff, danach ein Vorstellungsgespräch, und ich hatte einen Vertrag zum 1. September 1982.“

Die Anfänge muten rückblickend spartanisch an: „Ich hatte nicht mal ein eigenes Büro, geschweige denn einen eigenen Schreibtisch“, schildert Ewering schmunzelnd. „das kam alles erst nach und nach.“ Zunächst habe er eben einfach immer dort gearbeitet, wo gerade Platz war.

Neben der Tätigkeit im Offizialat schrieb er seine Lizentiatsarbeit und verteidigte sie mündlich in Straßburg. Mit dem Lizentiat im kanonischen Recht in der Tasche wurde er Anfang 1988 fest eingestellt und von Bischof Reinhard Lettmann zum Diösesanrichter ernannt.

Als solcher entscheidet er in kirchlichen Gerichtsverfahren – inzwischen natürlich längst im eigenen Büro. Vielfältige Bilder, die Frau und Tochter gestaltet haben, schmücken dort die Wände und geben dem Raum eine persönliche Note.

Nicht nur deshalb geht der Jubilar seiner Tätigkeit unverändert mit viel Freude nach. Ebenso positiv bewertet er die Wandel, die sein Aufgabenfeld erlebt hat. „Seit etwa 15 Jahren bin ich auch für die Diözese Reykjavík zuständig“, nennt er ein Beispiel, „und das ist eine absolute Bereicherung für meine Arbeit, weil ich lernte, über den Tellerrad zu schauen und  andere Denkweisen und Kulturen zu verstehen, was dann auch Auswirkung auf meine Arbeit mit den Münsterischen Verfahren hat.“ Ebenso habe es zuletzt vermehrt Fälle mit Beteiligten gegeben, die aus dem Vorderen Orient stammen. Diese seien aus dem Bistum Essen zur Entscheidung nach Münster gekommen, weil das Münsteraner Offizialat für die Verfahren aus dem Bistum Essen mit zuständig ist. „Auch hier begegnen wir einem Ehebild und einem Umfeld, das mit unserem nicht unbedingt deckungsgleich ist“, hat Ewering erfahren und erlebt auch das als Bereicherung.

Vor diesem Hintergrund arbeitet er auch grundsätzlich gern für die Kirche – obwohl er diese Arbeit heute vor anderen mehr rechtfertigen müsse und auch selbst mehr hinterfrage als früher. Was ihn dennoch motiviert, ist die Überzeugung: „Mit meiner Arbeit kann ich Menschen helfen, und das tue ich gerne, ganz im Sinne unseres Gesetzbuches, wonach in unserer Kirche immer das Heil der Seelen oberstes Gesetz sein muss.“

So hält der erfahrene Kirchenrechtler es unverändert „für sinnvoll und hilfreich, Kirchenrecht zu studieren. Dabei gebe ich aber zu bedenken, dass das Eherecht in Zukunft einen anderen Stellenwert haben wird. Aber das wäre durchaus positiv zu werten.“ Wandel eben, der ein Berufsleben bereichert – auch über vier Jahrzehnte.

Anke Lucht

Bildunterschrift: Gregor Ewering an seinem Arbeitsplatz, dem er mit Kunstwerken von Frau und Tochter eine persönliche Note verliehen hat.     Foto: Bischöfliche Pressestelle / Anke Lucht