Große Transparenz und unabhängige Kontrolle

Das Bistum Münster hat am 4. Juli in Münster seine Eröffnungsbilanz für den nordrhein-westfälischen Teil der Diözese, die zum Stichtag 1. Januar 2018 aufgestellt wurde, vorgestellt. Generalvikar Dr. Norbert Köster sagte vor Journalisten, dass das Bistum mit der Umstellung vom System der Kameralistik (in dem im Wesentlichen die Einnahmen und Ausgaben dargestellt werden) auf die kaufmännische Buchführung (bei der alle Aufwendungen und Erträge gezeigt werden) für noch mehr finanzielle Transparenz sorgen wolle.

Infografik zur Bistumsbilanz

Das Bistum Münster in Zahlen. Klicken Sie auf die Grafik für das ganze Bild.

Ende vergangenen Jahres belief sich die Bilanzsumme des Bistums auf rund 2 Milliarden Euro. Köster sowie die Finanzexperten des Bistums betonten, dass das Vermögen der Diözese der kirchlichen Aufgabenerfüllung diene und keinen Ertrag erzeugen solle. Die Finanzen würden von unabhängigen Experten kontrolliert und angesichts eines erwarteten Einbruchs bei den Kirchensteuer-Einnahmen um ein Drittel in den nächsten 20 Jahren sei ein vorausschauendes Wirtschaften unbedingt erforderlich.

Trotz sehr hoher Verpflichtungen etwa gegenüber den 23.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bistum und Kirchengemeinden sowie gegenüber den Pensionären horte das Bistum das Geld nicht einfach, sondern investiere es, „und zwar insbesondere in die Beziehungen zu und zwischen den Menschen“, sagte der Generalvikar. Im September werde das Bistum mit einer Kampagne „noch einmal deutlicher machen, wo wir als katholische Kirche überall und gerne für die Menschen da sind – von Kindertageseinrichtungen, Familienbildungsstätten und Schulen über die Seelsorge in Pfarreien und Gemeinden bis hin zu den Beratungsangeboten von Caritas und Bistum“, kündigte Köster an. Im Blick auf die Finanzkontrolle zeigte sich der Generalvikar dankbar, „dass wir einen in seiner Mehrheit unabhängigen Kirchensteuerrat haben, dessen Mitglieder eine hohe Kompetenz in Finanzfragen haben.“ Auch die Revision im Generalvikariat sei im Blick auf die Kontrolle des Haushalts nicht ihm, sondern unmittelbar dem Kirchensteuerrat zugeordnet.

Umfassende Transparenz ab dem ersten Euro

Ein Projekt der Beziehungspflege: Die Seniorenschule am Fürstenberg-Gymnasium Recke. Schülerlehrer Nico Reekers zeigt hier Reinhold Grass, wie er sich mit dem WLAN verbindet.

© Bistum Münster/Harald Oppitz

Finanzdirektor Ulrich Hörsting erläuterte, dass sich das Bistum bei der Bilanzerstellung am Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiere, das auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anwenden. Das NKF lehnt sich in der Vermögensdarstellung der Bilanz an die Regelungen des Handelsrechts (HGB) an, geht aber noch darüber hinaus. Ulrich Hörsting: „Wir binden uns an ein in sich geschlossenes System mit Vorschriften zur Aufstellung des Haushalts, zur Rechnungslegung, zur Bilanz mit entsprechenden Bewertungsmaßstäben sowie zu den Beteiligungsrechten des Kirchensteuerrates. Ihm kommen in Haushaltsfragen dieselben Rechte zu, wie dem Rat einer Stadt oder Gemeinde.“ Die Anwendung des NKF-Regelwerks gewährleiste eine umfassende Transparenz, und zwar bereits ab dem ersten Euro: „So ist die Verwaltung verpflichtet, den Kirchensteuerrat über jeden Euro, der über die Vorgaben des Haushaltsplans hinaus ausgegeben werden soll, zu informieren. Beträge über 150.000 Euro erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Kirchensteuerrates“, sagte er. Weiter unterstrich er, dass das Vermögen des Bistums zweckgebunden und nicht frei verfügbar sei. Das gelte für die meisten Immobilien, insbesondere für die Schulen, Bildungseinrichtungen und Dienstgebäude. Zudem diene ein großer Teil der Geldanlagen – rund 625 Millionen Euro – der Absicherung der Verpflichtungen, die das Bistum für die Altersversorgung vieler Mitarbeiter eingegangen sei.

Markus Isfort, Leiter der Gruppe „Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung“ im Bischöflichen Generalvikariat, ging auf Details der Eröffnungsbilanz ein. So zählen zum Immobilien-Vermögen des Bistums, das sich auf rund 700 Millionen Euro beläuft, etwa 29 Schulen, ein Schülerheim und ein Sonderkindergarten, die mit 502 Millionen Euro bilanziert wurden. Innerhalb des Eigenkapitals des Bistums wird die sogenannte Allgemeine Rücklage mit rund 1,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Sie stellt in wesentlichen Teilen verwendetes bzw. gebundenes Vermögen dar. Sie dient auch dazu, die Ressourcen, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind, dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Das gilt etwa für die Kirchengemeinden oder die Gebäude der katholischen Schulen und Bildungseinrichtungen. Zum anderen solle sie zur Verfügung stehen, „um dem zu erwartenden Rückgang der  Kirchensteuer zumindest zeitweise zu begegnen“, sagte Isfort.

Er informierte auch noch einmal über die Bilanz des sogenannten Bischöflichen Stuhls zum 31. Dezember 2017, die das Bistum bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht hatte. Dieser ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und kann als solche über eigenes Vermögen verfügen. Die Bilanzsumme des Bischöflichen Stuhls in Münster sei mit knapp 29 Millionen Euro vergleichsweise gering, weil bereits Anfang der 1980er ein strenger Maßstab angelegt worden sei bei der Frage, welche Gebäude und Finanzmittel dem Bischöflichen Stuhl zugewiesen werden sollten. Maßgabe der damaligen Bistumsleitung sei es gewesen, einen Schattenhaushalt zum Bistumshaushalt zu vermeiden. „Das gilt bis heute“, sagte Isfort.

Stephan Kronenburg