„Kein Beschäftigungshindernis“

, Kreisdekanat Borken

Sie haben Gesicht gezeigt – und damit auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Mit der Initiative „OutInChurch“ sind in den vergangenen Tagen Beschäftigte der katholischen Kirche an die Öffentlichkeit gegangen, die homosexuell lieben und zum Teil auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben. Sie verbinden damit vor allem die Forderung, wegen ihrer sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten zu müssen. Der Kirchenvorstand von St. Gudula in Rhede hat dazu schon seit längerer Zeit eine klare Position, wie Pfarrer Thorsten Schmölzing erklärt: „Unsere Kirchengemeinde sieht im Grundsatz weder in einer homosexuellen Veranlagung noch in einer homosexuellen Partnerschaft oder Ehe ein Beschäftigungshindernis, ebenso wenig wie bei Geschiedenen-Wiederverheirateten.“  

Pfarrer Thorsten Schmölzing

Der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Gudula in Rhede mit Pfarrer Thorsten Schmölzing hat einen Grundsatzbeschluss gefasst. Danach ist Homosexualität kein Beschäftigungshindernis.

© Privat

gleichgeschlechtlicher Paare eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Regenbogen“ gegründet, schaut Schmölzing zurück: „Darin erarbeiten Gremienmitglieder mit sechs Personen, die in homosexuellen Partnerschaften leben, wie die Pfarrei deutlicher machen kann, dass Homosexuelle und Paare in unterschiedlichen Lebenssituationen willkommen sind und zur Normalität unseres Gemeindelebens gehören.“

Auf Anregung der Arbeitsgruppe „Regenbogen“ habe der Kirchenvorstand den schon erwähnten Grundsatzbeschluss gefasst. „Damit ist ein erster Schritt zu einer offeneren und bunteren Glaubensgemeinschaft getan“, freut sich der Pfarrer über die Haltung in St. Gudula. Weitere Überlegungen zu diesem Themenfeld sollen in der Arbeitsgruppe angedacht und entwickelt werden.

„Sowohl im Pfarreirat als auch im Kirchenvorstand gab es sofort Zustimmung zu der Idee, den Grundsatzbeschluss zu fassen“, erinnert sich Schmölzing. So habe der Kirchenvorstand, der für Personalangelegenheiten zuständig ist, diesen einstimmig gefasst. Mit dem Grundsatzbeschluss habe der Kirchenvorstand eine Freiheit genutzt, die das kirchliche Dienstrecht allen kirchlichen Trägern gebe: „Darum kann ich nur dazu ermutigen, dass es uns viele Kirchenvorstände sowie Verantwortliche kirchlicher Institutionen gleichtun und sich grundsätzlich auf eine Offenheit für Beschäftigungsverhältnisse mit Personen in homosexuellen Partnerschaften oder Geschiedene und Wiederverheiratete verständigen“, wäre der Rhede Pfarrer dankbar für viele Nachahmer.

„Als wir bei einer Personalversammlung die Beschäftigten der Pfarrei über den Beschluss informiert haben, gab es Applaus.“ Für Thorsten Schmölzing ein Zeichen, dass viele auf eine solche Klarstellung ihres Arbeitgebers gewartet haben. Und auch von Gemeindemitgliedern habe es – bis auf wenige Ausnahmen – durchweg positive Rückmeldungen gegeben.   

Wie Homosexuelle die Kirche erleben, weiß der Pfarrer aus Gesprächen. Nicht vergessen wird er zwei miteinander verheiratete Frauen, die gefragt haben, ob sie ihr gemeinsames Kind in einer katholischen Kita anmelden könnten: „An diesem Beispiel ist mir und uns bewusst geworden, wir müssen noch genauer kommunizieren, dass Menschen, die homosexuell lieben, bei uns willkommen sind.“ Zum Valentinsgottesdienst beispielsweise werden seitdem ausdrücklich alle Liebenden eingeladen – egal ob Frau und Mann, Frau und Frau, Mann und Mann, Unverheiratete oder Ehepaare.

Eines liegt Schmölzing am Herzen: „Glaubwürdig sind wir nur, wenn Reden und Handeln übereinstimmen. Die Frage nach der Segnung homosexueller Lebenspartnerschaften sowie die Überarbeitung des kirchlichen Dienstrechtes sind in diesem Kontext von großer Bedeutung. Beides wird im Rahmen des Synodalen Weges besprochen – und ich hoffe, dass wir am Ende als Kirche einen Schritt weiterkommen.“      

Gudrun Niewöhner