Die Staatsanwaltschaft Arnsberg wird keine Ermittlungen gegen einen Ruhestands-Priester des Bistums Münster einleiten, gegen den es Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gibt. Grund ist, dass die Verjährungsfristen für die Taten, die ihm vorgeworfen werden, überschritten sind. Das Bistum Münster hat nun bereits mit der kirchenrechtlichen Voruntersuchung des Falls begonnen. Dem Priester bleiben weiterhin und ausnahmslos alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten untersagt. Das hatte der inzwischen emeritierte Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, Ende Januar verfügt.
Im Dezember 2024 hatte sich eine betroffene Person bei der Interventionsstelle des Bistums gemeldet und gegen den Priester den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Jahr 1984 in einem Jugendlager der Pfarrei Kirchhellen St. Johannes der Täufer erhoben. Nach der Veröffentlichung der Vorwürfe haben sich fünf weitere Personen beim Bistum Münster gemeldet und Vorwürfe gegen den Ruhestandspriester erhoben.