Friedrich Merz hat durch seine Äußerungen, bezogen auf die Einbringung des Entschließungsantrags, deutlich gemacht, dass er die Zustimmung durch die AfD-Fraktion in Kauf genommen hat und war sich bewusst, dass der Antrag mit Stimmen der AfD-Fraktion angenommen werden könnte. Die AfD-Fraktion hatte die Zustimmung zu dem Antrag im Vorhinein angekündigt. Der eingebrachte Entschließungsantrag der Unions-Fraktion wurde mit Stimmen der AfD am 29. Januar 2025 angenommen (vgl. Bundestag 2025).
Deswegen stellt der Kolping-Diözesanvorstand fest: Die Unions-Bundestagsfraktion hat bis auf wenige Ausnahmen mit der AfD-Bundestagsfraktion indirekt zusammengearbeitet. Damit hat sie ihren Unvereinbarkeitsbeschluss vom Parteitag 2018 in Hamburg gebrochen. Die CDU hatte dort beschlossen, dass „[keine] Zusammenarbeit mit der Alternative für Deutschland“ stattfindet. Das Präsidium der CDU Deutschland hat dies im Februar 2020 bekräftigt.
Der Vorstand des Kolpingwerk DV Münster stellt außerdem fest, dass Kolpingmitglieder aus dem eigenen Diözesanverband Teil dieser Zusammenarbeit waren. Diese indirekte Zusammenarbeit der Kolpingmitglieder mit der AfD ist nicht mit den Beschlüssen des Kolpingwerkes in Deutschland vereinbar! „Deswegen verurteilen wir mit Nachdruck die Einbringung des Entschließungsantrags sowie die Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Deutschen Bundestag durch die Unionsfraktion, ebenso wie die indirekte Zusammenarbeit einzelner Kolpingmitglieder im Bundestag mit der AfD“, so der Vorstand.