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Erläuterung der Corona-Regelungen zu außerschulischen Bildungsangeboten

Angebote der pfarrlichen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Katechesen im Rahmen der Erstkommunion und Firmvorbereitung sind zulässig. Weiterhin nicht möglich sind Elternabende, Treffen von Gruppen, Verbänden und Vereinen von Erwachsenen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

im Nachgang zum Update vom 17. Mai 2021 sind verschiedene Fragen bzgl. der Interpretation zu den außerschulischen Bildungsangeboten der Jugendhilfe eingegangen. In der Tat ist es so, dass Angebote der Jugendförderung in Innenräumen für Gruppen von höchsten fünf jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren und im Freien für Gruppen von höchstens 20 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren möglich sind. Das heißt, dass pfarrliche und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit in diesem Rahmen zulässig ist.

Weiterhin – wie vorher auch schon – sind Katechesen im Rahmen der Erstkommunion und der Firmvorbereitung möglich. Sie fallen unter die in § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung genannten Versammlungen zur Religionsausübung. Der Elternabend fällt nicht darunter.

Sonstige Treffen von Gruppen, Verbänden und Vereinen von Erwachsenen können weder unter die in § 13 Abs. 2a Nr. 1 erwähnten Tagungen und Kongresse noch unter die in Nr. 2 angesprochenen privaten Veranstaltungen gezählt werden. Insofern sind momentan verbandliche oder pfarrliche Maßnahmen für Erwachsene leider noch nicht möglich.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Klaus Winterkamp