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Nachtrag zum Corona-Update vom 26. Juli: Chorproben

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
 

aufgrund vieler Nachfragen in Bezug auf Chorproben, möchte ich folgenden Nachtrag zum Corona Update vom 26. Juli 2021 geben (vgl. § 13 Abs 2 Nr. 6 und Abs 4 Nr. 5):

Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz bis höchstens 35):

  • Proben im Freien:
    • ohne Negativtest 
    • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
    • keine Beschränkung der Zahl der Teilnehmenden oder des Alters
       
  • Proben im Innenbereich:
    • mit Negativtest 
    • einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
    • max. Teilnehmerzahl: bis zu 30 Personen, auch für Blasinstrumentalisten
    • Probe in ständig durchlüfteten Räumen; bei besonders großen Räumen, wie z.B. Kirchen, mit bis zu 50 Personen möglich
       

Eine Testpflicht für die Teilnahme an Chorproben besteht nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Geimpfte und Genesene stehen den Getesteten gleich (vgl. Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19  (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV).

Für Chorproben im Innenbereich können vollständig geimpfte und genesene Personen nicht auf die Teilnehmerzahl angerechnet werden (siehe oben, max. Personenbegrenzung).
 

Mit der Bitte um Nachsicht für die nun versendete Korrektur grüßt herzlich

Dr. Klaus Winterkamp