Gestaltung der Advents- und Weihnachtsgottesdienste

Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert über die derzeit geltenden Regelungen - insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung und Feier der Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,


angesichts der nahenden Advents- und Weihnachtszeit sind in der Kanzlei verschiedene Anfragen hinsichtlich der derzeit geltenden Coronaschutzmaßnahmen eingegangen – insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung und Feier der Gottesdienste.

Gültig ist derzeit die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 27. Oktober 2022, die mit Ablauf des 30. November 2022 außer Kraft tritt. Allerdings ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass mit einer möglichen Veränderung der Coronaschutzverordnung Konsequenzen für die Gestaltung der Gottesdienste verbunden sind.

Das Thema stand auch auf der Agenda der letzten Konferenz der NRW-Generalvikare. Weder von staatlicher noch von kirchlicher Seite bestehen derzeit verpflichtende Auflagen für die Feier der Gottesdienste. 

Nach wie vor besteht für alle kirchlichen Innenräume keine Maskenpflicht.

Auch eine Abstandspflicht besteht momentan nicht.​​​

Die Generalvikare empfehlen weiterhin die Desinfektion der Hände vor der Kommunionausteilung und die Spendung der Mundkommunion im Anschluss an die bzw. als Abschluss der Kommunionausteilung. Auch bei der Kommunionausteilung besteht keine Maskenpflicht.

Die Kelchkommunion von Konzelebranten ist möglich, es wird jedoch bei Konzelebrationen die Kelchkommunion durch Intinktion empfohlen.

Daher steht einer geregelten Planung und einer Gestaltung der Advents- und Weihnachtsgottesdienste nichts im Wege.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit
 

Dr. Klaus Winterkamp